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IV. Geleistete Militärdienste werden durch Vorlegung der Militärpapiere
nachgewiesen E 1438 Abs. 1).
Die Eintragung von Militärdiensten ist zu versagen:
a) bei solchen, die nicht zur Erfüllung der Wehrpflicht stattgefunden
haben; für die Dauer von Mobilmachungs= oder Kriegszeiten werden
jedoch auch freiwillig geleistete Militärdienste angerechnet;
b) bei Militärdiensten während der freiwilligen Weiterversicherung;
) wenn der Inhaber der Karte vor Beginn der Militärdienste eine die
Versicherungspflicht begründende Beschäftigung überhaupt nicht
oder nur vorübergehend gehabt hat.
V. Vor Eintragung der Militärdienst= und Krankheitszeiten ist ihre Anrech-
nungsfähigkeit zu prüsen. Ergeben sich hierbei Zweisel und gelingt ihre
Beseitigung nicht, so sind die Militärdienste und Krankheiten zwar zu
berücksichtigen, der Versicherungsanstalt ist jedoch sogleich oder bei Über-
sendung der aufgerechneten Karte von den Bedenken Mitteilung zu machen.
B. Die Ausstellung der Bescheinigung über die aus der Aufrechnung
ch ergebenden Endzahlen.
10. Die Ausgabestellen bescheinigen dem Inhaber die Endzahlen der Aufrech=
nung nach einem Muster, das der Aufrechnungstabelle in der Karte entspricht.
Legt der Inhaber der Karte ein Sammelbuch für Bescheinigungen vor, so ist dieses
zu benutzen.
Die Bescheinigung ist im unmittelbaren Anschluß an die Aufrech-
nung auszustellen und dem Versicherten unmittelbar oder durch Ver-
mittlung des Arbeitgebers auszuhändigen.
Unbestellbar gebliebene und in Verwahrung genommene Aufrechnungsbescheini-
gungen können von den Ausgabestellen ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahrs,
in dem sie eingegangen sind, vernichtet werden.
11. Gegen die Aufrechnung der abgegebenen Karte und gegen den Inhalt
der Bescheinigung steht dem Versicherten binnen einem Monat nach ihrer Aus-
händigung (§§ 1422, 128) die Beschwerde beim Versicherungsamt zu, das endgültig
entscheidet.
12. Wird die Beschwerde als begründet anerkannt, so ist die Aufrechnung
und die Bescheinigung nötigenfalls auf einem besonderen mit ihr zu verbindenden
Blatte mit Tinte zu berichtigen. Das Verfahren ist kostenlos.