Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

1912 
den grundlegenden Bekenntnisschriften, besonders dem Lutherischen bezw. 
Heidelberger Katechismus und der Augsburgischen Konfession, namentlich 
auch Vertrautheit mit den Unterscheidungslehren; Bekanntschaft mit der 
Ordnung des Kirchenjahrs sowie mit dem evangelischen Kirchenlied und der 
Liturgie; 
im Deutschen: Kenntnis des Mittelhochdeutschen; sicheres Verständnis 
der neuhochdeutschen Elementargrammatik und Bekanntschaft mit der Ge- 
schichte der neuhochdentschen Schriftsprache; Übersicht über den Entwickelungs- 
gang der deutschen Literatur und eingehendere Beschäftigung mit den klas- 
sischen Werken der neuhochdeutschen Blütezeit, besonders denjenigen, welche 
für die Jugendbildung verwendbar sind, sowie mit der nachklassischen Volks- 
und Iungendliteratur. Außerdem ist Bekanntschaft mit den Grundzügen 
der Stilistik, Poetik und Metrik, sowie mit den für die Schule wichtigen 
germanischen Sagen darzutun; 
in Geschichte: eine auf geordneten geographischen und chronologischen 
Kenntnissen beruhende sichere Übersicht der weltgeschichtlichen Begebenheiten, 
besonders der griechisch-römischen, der deutschen, der preußischen und 
thüringischen Geschichte; Bekanntschaft mit dem deutschen Verfassungswesen 
und seiner Entwickelung; Bekanntschaft mit einigen der bedeutendsten neueren 
vaterländischen Geschichtswerke; 
c) in Erdkunde: Sicherheit in den grundlegenden Kenntnissen auf dem Ge- 
biete der mathematischen, der physischen und der politischen Erdkunde, sowie 
in der Topik der Erdoberfläche; übersichtliche Kenntnis der Geschichte der 
Entdeckungen und der wichtigsten Richtungen des Welthandels in den ver- 
schiedenen Zeitabschnitten, insbesondere auch der Entwickelung der deutschen 
Kolonien; Vertrautheit mit dem Gebrauche des Globus, des Reliefs und 
der Karten; Fähigkeit, die Grundtatsachen der mathematischen Erdkunde 
an einfachen Lehrmitteln zur Anschauung zu bringen, und einige Fertigkeit 
im Entwerfen von Kartenstkizzen; 
im Französischen und Englischen (abgesehen von der erforderlichen 
Kenntuis der lateinischen Elementargrammatik und der Fähigkeit, leichtere 
Stellen aus Caesar richtig aufzufassen und zu übersetzen): Kenntnis der 
Elemente der Phonetik, richtige und zu fester Gewöhnung gebrachte Aus- 
sprache; Vertrantheit mit der Formenlehre und Syntax, sowie der elemen- 
taren Synonymik; Besitz eines ausreichenden Schatzes au Worten und 
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