Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

202 1912 
IAnlage Il zu § 23 der Unterweisung. 
A. Muster für Bescheinigungen 
der Eintragung von Geburtsfällen und Namensänderungen. 
1. 
Geburksschein. 
Das von der verebellchten Mlar#e Nooinne chher heb. Kel, erangelischer Religion, Ehefrau 
bes Sehmiedemeisters Friedrich IVilhelm Adler in G., hatholischer Religion, am 23. Januar 1912 
um droi Uhr rormittags zu IV... geborene Kind munnlichen Geschlechts ist heute mie den 
Vornamen 
Johann Heinriceh Adalbert 
unter ) 2 des Geburtsregisters eingetragen. 
Inam EZöm Jantar 1912. 
(Siegel) Der Standesbeamte. 
X. 
2. 
Geburksschein. 
Das von der lechipen Sophie Christine Unger in ., erangelischer Religion, am 
7. Norewber 1912 um naun Uhr Nuchmittags zu I7.. geborene Kind rveiblichen Ge- 
schlechis ist heute oPzne Vornamen unter ) 725 des Geburksregisters eingetragen. 
gam 9. Norember 1912. 
(Siegen Der Stande-braute. 
3. 
Bescheinigung. 
Das am 21. Aura 1905 geborene Kind der damals unverehelichten Ber#ta #macle 
Bender in Sladtiim, jehigen Ehefrau des Tisehlers Georgꝗ Ileine daselbst, namens 
Haroline Mnilie Sophie 
ist nach erfolgter Eheschließung der Eltern von dem genannten Ehemonne der Mutler als von 
ihm erzeugt anerkannt worden und führt dessen Namen. 
Stadtilm, am 
(Siegeh), Der Stande-bramtt.
	        
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