Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

1912 211 
Amtsgerichtsbezirk . thut-. 
Gemeinde ......... 
Ritfgebotgverzeiüxnig. 
B. Die auf Ersuchen deutscher Standesbeamten verkündeten Aufgebote. 
Vorschrift. 
Der Standesbeamie ist verpflichtet, ein Verzeichnis der von ihm auf Ersuchen 
verkündelen Ausgebote nach Formular VII B. zu führen. 
. Die Einträge ersolgen unter in jeder Abteilung besonders fortlaufenden, all- 
jährlich von vorn beginnenden Ordnungszahlen. 
Dies Formular kann auch für die dritle Abteilung § 53 benützt werden. In 
biesem Falle ist oben 3 durch C und „deutscher“ durch „ausländischer“ zu 
ersetzen. 
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Formular VII B. der Unterweisung 8 53.
	        
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