1912 219
Rufgebotsverhandlung.
(# 45—50 der Unterweisung für die Standesbeamten vom 9. August 1912.)
Beschluß
des Standesbeamten
vom l·-I.....19
1. Das Aufgebot wird angeordnet.
de e goeraes besselben hat in de
emein
zu erfolgen.
2. Ersuchen an die Gemeindebehörden
der vorstehend genannten Orte, ausschließ-
gcesr des Festan um Bekanntmachung des
Au gli-
r7* ach
wieber vorymegen
Ausgehängt am. ,
Abgenommen am
Bescheinigung der erlolen isacbeit
telannimachung in E
eingegangen am
Eheschließung ** am. 5êr
–.O tiags uühr
den 10
Der Standesbeamte.
No..e Ausgebotsverzeichnisses.
Noo des Heiratsregillers.
den. ##en 19
Vor dem unterzeichnelen Standesbeamten er-
schienen heute:
wohnhaft i E
der Mmcen ½½ durch de. ...... von ge
bekonnten
tonnt,
2
wohnhaf ........
der iz 1½ durhd de von sn Person
belamten. —. E
ten
umd erklärten, i ñ siee gesonnen seien, gasssnanh
die Ehe einzugeht
Der . Standesbeamte legle den
Erschienenen die in der Aulage des gegenwärtigen
Proiokolls abgedruckten Fragen!) #en, als
solches erforderlich war, zur Beantworkung vor, die
Erschienenen aber beanlworteten die vorgelegten
Fragen in der beigeschriebenen Weise, unlerzeich-
neten nach Vorlesen Fruchmigend den Fragebogen
und *j PI Frolotol und überreichten folgende
1. n, bezüglich Tausschein des Verlobien.
2. Geburis= bezüglich Tansschein der Verlobten.