Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

1912 219 
Rufgebotsverhandlung. 
(# 45—50 der Unterweisung für die Standesbeamten vom 9. August 1912.) 
Beschluß 
des Standesbeamten 
vom l·-I.....19 
1. Das Aufgebot wird angeordnet. 
de e goeraes besselben hat in de 
emein 
  
  
  
zu erfolgen. 
2. Ersuchen an die Gemeindebehörden 
der vorstehend genannten Orte, ausschließ- 
gcesr des Festan um Bekanntmachung des 
Au gli- 
r7* ach 
wieber vorymegen 
Ausgehängt am. , 
Abgenommen am 
Bescheinigung der erlolen isacbeit 
telannimachung in E 
  
  
eingegangen am 
Eheschließung ** am. 5êr 
–.O tiags uühr 
den 10 
  
Der Standesbeamte. 
No..e Ausgebotsverzeichnisses. 
Noo des Heiratsregillers. 
den. ##en 19 
Vor dem unterzeichnelen Standesbeamten er- 
schienen heute: 
  
wohnhaft i E 
der Mmcen ½½ durch de. ...... von ge 
bekonnten 
  
  
tonnt, 
2 
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der iz 1½ durhd de von sn Person 
belamten. —. E 
  
ten 
umd erklärten, i ñ siee gesonnen seien, gasssnanh 
die Ehe einzugeht 
Der . Standesbeamte legle den 
Erschienenen die in der Aulage des gegenwärtigen 
Proiokolls abgedruckten Fragen!) #en, als 
solches erforderlich war, zur Beantworkung vor, die 
Erschienenen aber beanlworteten die vorgelegten 
Fragen in der beigeschriebenen Weise, unlerzeich- 
neten nach Vorlesen Fruchmigend den Fragebogen 
und *j PI Frolotol und überreichten folgende 
1. n, bezüglich Tausschein des Verlobien. 
2. Geburis= bezüglich Tansschein der Verlobten.
	        
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