Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsiebzigster Jahrgang. 1912. (73)

1912 275 
Zu 6. Ziffer II. Aulage E. 
O 
S 
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## 
Derzeichnis 
der 
Bewilligungen von Überarbeit erwachsener Arbeiterinnen 
an den 
Wochentagen außer Sonnabend. 
Das Verzeichnis ist nach Ktentrruhren und innerhalb eines jeden Kalenderjahrs nach Be- 
trieben tunlichst so zu führen, das jeder Belrieb nur einmal ausgeführt wird und soviel 
Raum erhält, daß alle während des Sahren auf Grund der §§ 138#, 139 Abs. 1 erfolgenden 
Bewilligungen von Überarbeit untereinander eingetragen werden können. 
. In Spalte 1 sind die laufende Nummer der Betriebe mit römischen Ziffern und unter 
jedem Belriebe die laufende Nummer der für denselben erfolgten Bewilligungen mit arabischen 
Ziffern einzutragen. 
m In Spalte 3 ist unter b die Betriebsabteilung dann zu bezeichnen, wenn die Uberarbeit 
nur für Arbeiterinnen einer Betriebsabteilung genehmigt ist. 
In Spalte 8 ist die Zahl der Stunden anzugeben, für die täglich Uberarbeit bewilligt ist. 
. In Spalte 10 ist der kurz, aber erschöpfend anzugebende Grund der außerordentlichen 
Arbeitshäufung nach Art seiner Beschaffenheit mit a, b oder c einzutragen. Die Spallte 10 
ist nicht auszusüllen, wenn die Überarbeit auf Grund des § 139 Aobs. 1 bewilligt ist. 
In Spalte 12 sind insbesondere zu vermerken etwaige besondere bei der Bewilligung 
der Überarbeit gestellte Bedingungen, elwaige festgestellte lberthreiange der geseblichen 
oder der bewilligten Beschäftigung, etwaige auf Grund des § 146 1 Zisser 2 wegen 
gesetzwidriger Beschäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahre Ganoll Bestrasungen und 
kurze Begründungen der nach § 139 Abs. 1 erfolgten Bewilligungen. 
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