Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

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die Errichtung derartiger Anlagen in einer geringeren Entfernung vom Walde 
durch das Landratsamt gestattet werden. 
65 41. 
Brunnen. 
Neu anzulegende Brunnen, abgesehen von eisernen Röhrenbrunnen, sind bis 
zu der wassergebenden Schicht, jedenfalls bis zu einer Tiese von 2,60 m von der 
Oberfläche ab massiv und undurchlässig auszumauern und entweder mindestens 
20 cm über das umgebende Erdreich zu führen, zu überdecken und abgedacht zu 
umpflastern oder wasserdicht zu überwölben. 
Vorhandene offene Brunnen sind mit einer mindestens 40 cm hohen festen 
Brüstung und dicht schließender Uberdeckung zu versehen. In der Regel sollen 
die Brunnen 10 m, in keinem Falle weniger als 5 m von Jauchen-, Abort= und 
Schlachthausgruben, sowie von Abfall- und Düngerstätten (88§ 43, 44) eutfernt 
bleiben. 
8 12. 
Wasserableitung. 
Neubauten, welche mit einer Dachtraufe unmittelbar an einem öffentlichen 
Wege liegen, sind an dieser Seite mit Dachrinnen zu versehen. 
Zur Ableitung des Regenwassers sind mit Genehmigung des Straßeneigen- 
tümers die vorhandenen Straßenkanäle oder Straßenrinnen zu benuten. 
Die Ableitung des Regenwassers von Dächern, Balkonen, Schutzdächern und 
ähnlichen Einrichtungen gegen die Straßenseite darf nur durch Rinnen und Abfall- 
rohre (6 442) erfolgen, welche mindestens bis auf 30 cm über die äußere Voden- 
höhe herabgehen. Sind Bürgersteige vorhanden, so muß die Abführung des 
Regenwassers unter dem Bürgersteig erfolgen. 
Sofern eine Abführung der Hauswässer nicht durch Kanalisation erfolgt, 
muß deren Klärung in einer besonderen, wasserdicht herzustellenden Klärgrube 
vorgenommen werden, ehe sie in die Straßenrinnen oder Straßengräben gelangen. 
Durch Ortsgeseb oder Polizeiverordnung können weitergehende Bestimmungen 
erlassen werden. 
Die Anlage von Sickergruben ist verboten. 
Bestehende Sickergruben sind zu beseitigen, wenn sie für die Nachbarn oder 
für die Allgemeinheit erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigung mit sich bringen.
	        
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