Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

1913 * 
Ebenso entscheidet das Ministerium über etwaige Zweifel, die bei der Aus- 
führung des Gesetzes hervortreten. 
8 98. 
Aufhebung der bisherigen Vorschriften und Übergangsbestimmungen. 
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1913 in Kraft. 
Die Neue Bauordnung vom 20. April 1894 wird aufgehoben. 
Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Bestimmungen früherer Ortsgesetze und 
Polizeiverordnungen, soweit sie in diesem Gesebe nicht ausdrücklich aufrecht er- 
halten sind, treten außer Kraft. 
Nur für die Ausführung der vor Inkrafttreten dieses Gesetzes genehmigten 
Banten bleibt die seitherige Bauordnung maßgebend. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst- 
lichen Insiegel. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 4. März 1913. 
(L. 8.) Günther. 
Frhr. v. d. Rechke.
	        
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