Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

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1913 
Auslrocknen der Rãume. 
Lage der Fußböden bei bewohnten Räumen. 
Höhe der Räume. 
Brandmauern. 
Verpflichtung zur Errichtung von Brandmauern. 
Fachwerkswän 
Holzbekleidungen. 
Holzbauten ohne Ausmauerung. 
Bedachung der Gebäude. 
Dachrinnen und Abfallrohre. 
Verschluß der Osffnungen in Wänden und Dächern. 
Räume für seuergefährliche Slosse und Verrichlungen. 
Räume mit Feuerungsanlagen. 
Gewöhnliche Feuerungsaulagen. 
Sammelheizungen (Zeutralheizungen). 
Slärkere Feuerungsonlagen, Motore. 
Bocköfen mit direkter Feuerung. 
Ränchertommern, 
Rauchrohre. 
zuganne und Treppen. 
Zugänge und Treppen in Kirchen, Schulen, Thealern, Sälen usw. 
Treppen., Keller= und sonstige Osfnungen. 
Lichthöfe, Licht- und Luftschächte, Oberlicht. 
Kellerwohnungen. 
Dachwohnungen. 
#ußeres der Gebäude. 
Erleichterungen für die Höhenorte und ländliche Ortschaften. 
Vierter Abschnitt. 
Nachbarrechtliche Bestimmungen. 
Benachrichtigung des Nachbarn. 
Verhältnis dieses Gesetzes zu den bestehenden nachbarrechtlichen Bestimmungen. 
Fünfter Abschnitt. 
Verfahren in Bausachen. 
Baupolizeibehörden. 
Rechtsmittel. 
Genehmigungspflichtige Bauten.
	        
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