1913 147
Ist eine Dienstwohnung nicht vorhanden und kann nach den örtlichen Ver-
hältnissen von Bereitstellung einer solchen abgesehen werden, so ist an deren Stelle
eine Wohnungsentschädigung zu gewähren, deren Höhe vom Ministerium, Abteilung
für Kirchen= und Schulsachen, unter Berücksichtigung der ortsüblichen Mietspreise
festgestellt wird. Lehrerinnen und unverheiratete Lehrer erhalten in jedem Falle
nur ¾ der hiernach festgesetzten Beträge.
Bei Berechnung der Höhe des Ruhegehaltes wird der Wert der freien Dienst-
wohnung mit 15% des Grundgehaltes (§8 2, 3) und der Amtszulage (§ 5) in
Ansaß gebracht.
6.
Die mit der Schulaussicht betrauten Lehrer erhalten eine ruhegehaltsberechtigte
Amtszulage von jährlich 400 //, wenn ihnen 8 oder mehr Lehrer unterstellt sind,
andernfalls von jährlich 300 .. Beträgt die Zahl der unterstellten Lehrer mehr
als 12, so ist die Amtszulage auf 600 zu erhöhen.
Sind in einer Gemeinde mehrere Rektoren bestellt, so ist es der Gemeinde
unbenommen, die Amtszulage in gleicher Höhe festzusetzen.
86.
Die Gewährung des Grundgehaltes der Volksschullehrer liegt bis zur Höhe
von 1200 , desjenigen der Volksschullehrerinnen bis zur Höhe von 1000
den Gemeinden ob. Diese sind auch zur Gewährung der freien Dienstwohnung
oder der Wohnungsentschädigung, sowie zur Zahlung der Amtszulage (§ 5) ver-
pflichtet.
Wenn das mit bestimmten Schulstellen verbundene Geld= oder Natural-
einkommen (§ 1 Abs. 2) mehr als 1200 ¾ beträgt, so ist dasselbe ganz zur Be-
streitung der Lehrerbesoldung zu verwenden.
Im übrigen wird die Besoldung aus der Staatskasse gezahlt.
Sämtliche Zahlungen sind vierteljährlich im voraus zu bewirken.
87.
Widerruflich angestellte Volksschullehrer und Volksschullehrerinnen erhalten
ein jährliches Gehalt von 1000 .. Außerdem ist ihnen von der Gemeinde eine
versügbare Dienstwohnung frei zu überlassen oder beim Mangel einer solchen eine
Wohnungsentschädigung von jährlich 120 J4 zu gewähren.
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