Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

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1913 
b) Im §§ 22 1 Ziff. 2 ist hinter „Arbeitsverdienst“ einzuschalten: 
„sowie die Natural= und Nebenbezüge“. 
c) Im § 221 Ziff. 3 lantet der Eingang künftig: 
„den baren und geldwerten Gewinn“. 
4) Der § 22 1 1 erhält folgenden Zusatß: 
„Zur Besoldung gehörige Bezüge in Natur einschließlich der freien 
Wohnung und Dienstkleidung sind nach ortsüblichen Preisen zu be- 
rechnen. Dienstwohnungen und Dienstländereien sind nach dem orts- 
üblichen Miet= oder Pachtpreise zu veranschlagen. Der Wert der Diensl- 
kleidung bleibt jedoch zur Hälfte steuerfrei.“ 
) Der § 22 1 erhält am Ende als Zusatbz: 
„Bei den in öffentlichen oder privaten Diensten stehenden Personen 
bleiben Bezüge, die zur Bestreitung eines dienstlichen Aufwandes ge- 
währt werden, insoweit außer Ansatz, als ihr Betrag den wirklichen 
Aufwand hierfür nicht wesentlich übersteigt. Der für den Bezugsbe- 
rechtigten aus solchen Vergütungen verbleibende Gewinn ist als steuer- 
pflichtiges Einkommen anzusehen.“ 
s) Im § 22 II Ziff. 1 ist hinter „Pensionen“ einzufügen: 
„sowie die sonst gewährten geldwerten Vorteile“. 
6) § 22 Ziff. II 2 erhält folgende Fassung: 
„2. sonstige regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die nicht als Jahres- 
renten eines unbeweglichen Vermögens anzusehen sind, ferner Erziehungs- 
beihilfen, Renten und sonstige Bezüge ans Alters-, Unsall-, Invaliden-, 
Angestellten= und Haftpflichtversicherung, Altenteils= und andere Renten- 
bezüge, die an die Person des Empfangsberechtigten geknüpft sind, end- 
lich Pachterträge verpachteter Gewerbebetriebe einschließlich der Bergwerke.“ 
h) Vor dem letzten Absaß des 8§ 22 ist einzuschalten: 
„Die einem Beamten gewährte Entschädigung für Dienstanfwand, Repräsen- 
tation und Dienstreisen sind nicht als steuerpflichtiges Einkommen au- 
zusehen.“ 
i) Im § 22 letter Absatz ist anstatt der Worte: „nicht hinzugerechnet“ zu 
sehen: „nur in Höhe der Jahres-Witwen= und Waisenpension hinzu- 
gerechnet"“.
	        
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