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1913
Arlikel 23.
a) Im § 47 ist hinter den Worten: „Höhe des Einkommens“ einzusügen:
„und der einzelnen Einkommensquellen".
b) Der § 48 Abs. 6 lantet künftig:
„Jür Ergänzungswahlen sind von den Bezirkskommissionen für jeden
Amtggerichtsbezirk 2 Mitglieder zu benennen.“
Artikel 24.
Im § 50 Ziff. 1 Abs. 2 ist hinzuzusetzen:
„soweit sie Berufungen gegen die Veranlagung zur Zugangsliste (Monals-
steuerrolle) belressen“,
serner sind in Ziss. 1 Abs. 8 die Worte:
„die Steuerämter und“ durch die Worte: „und durch die Steuerämter“
zu erseben, die Ziff. 4 laultet künftig: „Die Berichtigung von Rechen-
fehlern kann bis zum Schlusse des Steuerjahres jederzeit verlangt und
in Berufungsfällen von der Bernfungskommission (*§ 51 III 1), andern-
salls vom Veranlagungskommissar verfügt werden.“
Artikel 25.
a) Im § 511 Ziff. 11 lautet Absaß 1 von „verschlossen“ ab:
„den Adressaten durch einen damit beauftragten Beamten zu behändigen
oder durch die Post zuzustellen“.
b) Im Absatz 2 ist nach „Ausschlußfrist“ einzufügen:
„die vom Tage der Zustellung ab läuft"“.
JO) Die beiden letzten Absätze des § 51 Ziff. 11 sind zu streichen.
Artikel 26.
Als § öln ist einzufügen:
„Gegen die Entscheidung der Verufungskommission steht bei Veranlagungen
zur Jahrcssteuerrolle sowohl dem Steunerpflichtigen als auch dem Vor-
sixenden der Berufungskommission binnen einer Ausschlusifrist bis zum
31. August des Stenerjahres, für das die angefochtene Veranlagung
erfolgt ist, das Rechtsmittel der Revision an das Oberverwaltungsgericht
zu (§ 1 Ziff. 2 und § 2 des Geseßes vom 27. Seplember 1912, betreffend
die Ausführung des Staatsvertrags über die Errichtung eines gemein-