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dienen, wobei an Stelle der wirklichen Kosten ein Abzug von gehn und nach
Ablauf von 20 Jahren ein solcher von fünfzehn vom Hundert des
Mietswertes oder des Mietsertrags zulässig ist.
Zum Zwecke der Reparatur von Gebänden sind beispielsweise Auf-
wendungen für Öfen, Dielen, Decken, Treppen, Dächer verbesserter
Konstruktion an Stelle reparaturbedürftiger abzugsfähig, nicht aber
die Einrichlung neuer Feuerstellen oder sonstige neue Einrichtungen
oder gar Neubauten, Um-, Auf oder Ausbanten, die geeignet sind, Ge-
bäude oder deren Zubehörungen zu vergrößern, zu erweitern oder
sonst in ertragsfähigeren Zustand zu versetzen, und zwar auch dann
nicht, wenn ein Stenerpflichtiger die Reparatur des Gebäudes oder der
baulichen Anlage so lange hinausgeschoben hat, bis diese durch Bau-
fälligkeit unbrauchbar geworden sind;
die Kosten der Insltandhaltung der lebenden oder toten Betriebs-
inventarstücke und der Betriebsntensilien.
Unter Instandhaltungskosten sind die Reparaturkosten und die
Kosten der Ersatzbeschaffung (Ergänzung) zu verstehen.
Die Ersatbeschaffung an Stelle der Reparatur ist überall da zu-
lässig, wo ein Betriebsgegenstand in einem so schlechten Zustande sich
befindet, daß seine fernere Benutung im bisherigen Zustande für den
Betrieb durch bloße Reparatur nicht mehr erreicht werden kann.
Reparatur und Ersatzbeschaffung dürfen auch hier niemals den
Charakter einer Neuanschaffung, einer Verbesserung oder Vermehrung
des Vermögens oder einer Geschäfts, oder Betriebserweiterung an sich
tragen, sondern nur den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Hamelt es sich indessen bei Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen
um einzelne Verbesserungen geringfügiger Art wie z. B. in einer
Gastwirtschaft um Beschaffung von besseren Tischen, Stühlen, Gläsern
und sonstigen Utensilien oder beim Landwirtschaftsbetrieb um verbesserte
Düngung, Beackerung, Fütterung, um nach und nach erfolgende durch
die Betriebseinnahmen ihre Deckung findende Entwässerung einer ver-
sumpsten oder um die Bewässerung einer trockenen oder um die Umwandlung
einer ertraglosen Wiese in Ackerland und um ähnliche die bessere Befriedigung