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1913 75
lagen, einschließlich der Deiche, Mauern, Zäune, Wege, Brücken, Brunnen,
Wasserleitungen, Schleusen, Entwässerungsaulagen:
die im Wirtschaftsjahre gemachten Aufwendungen für die Ergänzung (Ersatz-
beschaffung) des lebenden und toten Inventars und für die Reparatur des
lehteren;
die Ansgaben für die Versicherung der Wirtschaftsgebände, des lebenden
und toten Inventars, der Vorräte und Wirtschaftserzeugnisse, der noch un-
geernteten Feld-- und Garteufrüchte gegen Feuer-, Hagel= und sonstige Sach-
beschädigung mit Ausnahme der Einbruchsversicherung;
die Ausgaben für Heizung und Beleuchtung der Wirtschaftsräume (nicht
aber der für den Haushalt benutzten);
die Ausgaben für Samen, Pflanzen, Futter= und Düngemittel, Nohsloffe
und sonstige Materialien, die für den laufenden Wirtschaftsbetrieb ein-
schließlich der etwaigen Nebenbetriebe zugekauft worden sind;
;. die Ausgaben für Gehalt, Lohn und sonstige wiederkehrende wirtschafts-
oder ortsübliche Zuwendungen sowie der Geldwert für Natnralleistungen —
soweil diese letzteren nicht den Wirtschaftoerzeugnissen entnommen worden
sind - an das für den Wirtschaftsbetrieb — nicht auch an das für die
Haushaltung oder für persönliche Dienstleistungen — angenommene
Personal:
die Beiträge, die vom Stenerpflichtigen für das von ihm für den Wirt-
schaftsbetrieb angenommene Personal an Kranken-, Unfall-, Angestellten-
und Invalidenversicherungskassen gesetzlich oder vertragsmäßig zu zahlen
sind;
die an den Staat zu zahlenden Grund= und Gebäudesteuern;
solche indirekte Abgaben, die für Wirtschaftsbedürfnisse entrichtet werden
oder durch den Wirtschaftsbetrieb entstanden (§ 11 Ziff. 1 8) und
daher zu den Unkosten des Wirtschaftsbetriebo einschließlich der Neben-
betriebe zu rechnen sind;
die Beiträge für Versicherung des Hausmobiliars des Steuerpflichtigen
selbst;
die Beiträge für Versicherung gegen Unglücksfälle, für die der Steuer-
pflichtige in seiner Eigenschaft als Hausbesitzer haftet;