Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsiebzigster Jahrgang. 1913. (74)

1913 001 
durch ein Schild (Fabrikschild), welches mit am Dampf- 
saß befestigl ist, kenntlich gemacht. 
9. Zur Aubringung des amtlichen vomollmanpenrten d Dampf- 
faß (fässer) mit n*m 
10. Material d Dampsfaß (säsler) (Art, #e, Dick- 
11. Zusommenfügung d Dampffasse Ceenietet, W geschweißt oder wie 
sonst) unler Angabe der elwaigen Verankerungen: 
12. Zahl, Form, Größe der Osjnungen und deren Verschlüsse (durch Handskizzen mit 
Maßen zu verdeutlichen, falls die Zeichnung des Dampffasses nicht hierüber Auf. 
schluß gibt): 
13. Angaben über eine etwaige Einmonerung oder Ummantelung d Dampssasse 
4. Besondere Bemerkungen: 
, den 19 , den 19 
D Unternehmer: Der Versertiger der Beschreibung: 
Geprüst , den 19 
Der zuständige technische Sachverständige: 
Anmerkung: Von der beabsichtigten Anlegung eines oder mehrerrr gleichartig gebauter und bekriebener Dampf- 
sässer ilt unter Vorlegung dieser Beschreibung und einer maßstäblichen Zeichnung des Dampf 
lalles je in dreisocher Ausföhrung dem zuständigen Sachverständigen (§ 4 der Verordnung) 
Anzeige zu mache 
Die Augoben der Beschreibung ersolgen teils durch UnterkRreichung des Zutressenden, teils 
durch Worte, Zahlen und Skiqzen. Sollie der belossene Raum hierzu nicht überall ausreichen, 
so ist der sreie Raum dieses Formulars zu Ergänzungen zu benuten. 
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