1914
2. unleh der e 1 augegebene Veräußerungs-
eis auch Erzeugnisse (Ernie, Bäume, Wal-
ding unnt 2 inen 10), Mobiliar, Jst-
ventar usw. (§ 13) und wieviel betrug
Wert von jeder Art dieser Gegenstände?
—
. Sie die Kosten der uhu un und
bcbertroung übernommen und bezahlt
Ges. v. 26., III. 1914) und in *“
i
e Höhe der einzelnen Poslen ist tun-
r durch Belege nachzuweisen.
. Haben Sie oder Ihre Eltern (Vorcltem, Erb--
asser) für eine (nach dem 1. Jannar 1911
cnistandene E Ihres Grundslücks
eine Eulschädigung erhalten (§ 23 des Zu-
whsteuerge esehes
Welcher Vetrag bieser Enlschädigung n
nicht zur Beseitigung des Schade
wendet worden!
#
4 Wer hat die Zohlung der Wertzuwachssteuer
übernommen?
C. Aufwendungen des bisherigen Eigentümers?).
. Vesinden sich auf dem Grundstücke zur Zeit
der Veräußerung biöter. Neubauten oder
sonstige dauernde besond Wre gerbesletungen,
die der bisherige Eigemümer oder dessen E
(Voreltern, Erblasser) währen hrer eo
vorgenommen n 6 14 Zif.
wechssteuergesenkt
elche ndungen haben der bis-
m Eigentümer oder dessen Eltern (Vor-
eltern, Erblasser) für diese Bauten und Ver-
bestru en gema
etrãge der einzelnen Aufwendungen
sind oorgangsweis zusammenzustellen und
durch Belege oder Vescheinigungen nachzu-
—
weisen.
Auswendungen, die mehr 0 Jahre vor
ichig n Veräußerung sit-Murg n, snd nicht an. *
Veränßerung ein eilgrundsillcks sind nur
die e anzugeben, ece " das Teilgrund-
stück enifallen.