Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsiebzigster Jahrgang. 1914. (75)

1914 200 
814. 
Abweichend von § 13 können bewegliche Apparate für technische Zwecke (z. B. 
zum Schneiden, Schweißen) bis zu 10 Kilogramm Kalziumkarbidfüllung vorüber- 
gehend in Arbeitsräumen aufgestellt werden, wenn ihre Aufstellung im Freien aus 
örtlichen oder technischen Gründen untunlich ist, und wenn nachstehende besondere 
Bedingungen erfüllt werden: 
a) Die Apparate müssen so gebaut sein, daß während ihrer Inbetriebsebung 
und ihres Betriebs kein Azetylen in irgendwie bedenklichen Mengen in 
den Aufstellungsraum entweichen kann; insbesondere muß der Gasbehälter 
die Gasausbeute aus der ganzen im Apparat aufgespeicherten Menge 
Kalziumkarbid oder bei zuverlässiger Unterkeilung des Vorrats die der 
Teilmenge entsprechende Gasmenge aufnehmen können. 
b) Der Typ der Apparate einschließlich desjenigen der Wasservorlage muß 
fachmännisch, auch im Betriebe, geprüft und begutachtet sowie vom 
Ministerium für diesen Zweck besonders zugelassen sein. Die Üüberein- 
stimmung der einzelnen Apparate mit dem zugelassenen Typ ist durch 
amtliche Stempelung der Kupfernieten oder Zinntropfen, mit denen das 
Schild (§ 4) am Entwickler des Apparats zu befestigen ist, nachzuweisen. 
) Sicherheitsrohre müssen ins Freie geführt werden; die Ausmündungsstellen 
müssen den Bestimmungen des 8 8 entsprechen. 
* 15. 
Kalkschlammgruben müssen im Freien angelegt werden. Bedeckte Gruben sind 
mit einer wirksamen Entlüftungsvorrichtung zu versehen, offene mit Geländer zu 
umgeben. Oberhalb, jedoch in der Nähe der Grube, ist ein Schild mit dem Ver- 
bote des Nauchens und des Umgehens mit glimmenden oder breunenden Gegeu- 
ständen anzubringen. 
8 16. 
Die Apparatenräume dürfen nur für die Zwecke des Betriebs der Apparate 
verwendet und von Unbefugten nicht betreten werden. Das Betreten der Räume 
mit Licht, die Benutzung von Feuerzeug sowie das Rauchen in ihnen ist verboten. 
Diese Verbote sind außen an den Eingangstüren durch Anschläge dentlich sichtbar 
zu machen. Sie beziehen sich nicht auf Arbeitsräume, innerhalb deren Apparate 
Kallschlamm- 
arnben. 
Beklrieb der 
Azelylen-
	        
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