220 1914
Erforderlichenfalls (insbesondere bei getrennt vom Entwickler aufgesielltem
Gasbehälter) ist der Apparat außer mit einer Reinigungsanlage uoch mit einem
Wäscher zu versehen. Dieser kann zugleich als Wasserabschluß zwischen Entwickler
und Gasbehälter ausgebildet sein. Er muß Vorrichtungen erhalten, die das Nach-
süllen von Wasser während des Betriebs ermöglichen und einen zu hohen Flüssig-
keitsstand vermeiden lassen.
Agzetylenanlagen für eine Stundenleistung von mindestens 3000 Liter Gas
müssen mindestens mit einem besonderen Wäscher und zwei umschaltbaren Reinigungs-
anlagen versehen werden.
12. Die Reinigungsmasse darf keine mit dem Gase abziehenden Produkte er-
zeugen, welche die Metalle des Apparats oder der Leitung angreisen. Sie muß
in den Reinigern in solcher Weise untergebracht werden, daß eine zerstörende Ein-
wirkung auf die metallischen Wände des Reinigers ausgeschlossen ist. Sie darf in
Verbindung mit Azetylen keine explosiven Verbindungen bilden können.
D. Wasservorlage.
13. Für Azetylenaulagen zum Schweißen, Schneiden, Löten oder dergleichen
ist an jeder Gebrauchsstelle die Einschaltung einer Wasservorlage erforderlich, welche
das Zurücklreten von Sauerstoff oder Lust in die Azelylenanlage wirksam ver-
hindert und einen etwaigen Flammenrückschlag unschädlich macht.
E. Rohrleitungen.
14. Die Abmessungen der Rohrleitungen und Hähne müssen im richtigen Ver-
hältuis zu der Leistung der Apparate siehen. Den Nohrleilungen ist genügendes
Gefälle zu geben, so daß die Ansammlung von MWasser vermieden wird; an allen
tiessten Punkten müssen zugängliche Entwässerungsvorrichtungen angebracht werden.
Als Material für Gasleitungen darf nur Eisen verwendet werden. Gummischläuche
sind nur zur Verbindung mit beweglichen Lampen, Kochapparaten, Schweißpislolen
u#w., bei Anlagen zur Beleuchtung von Schaubuden, Karussells und dergleichen
zum Anschluß des Apparats an die festverlegte Gasleitung und in den Fällen der
§§ 12 und 14 der Polizei-Verordunng zum Anschluß an Sicherheitsrohre zulässig.
Die Schläuche müssen durch Drahlwicklung oder auf ähnliche Weise verstärkt und
durch Hähne in den festen Leitungen absperrbar sein. Für technische Zwecke be-
dürfen die Schläuche keiner Drahtumwicklung. Zum Schute gegen Abgleiten der