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Schlauchenden sind diese auf den Nohrstutzen durch geeignete Befestigungsmittel zu
sichern. Für Schweiß= und Lölbrenner sind solche nicht erforderlich. Die Leilungen
müssen im übrigen unter Beobachtung derselben Vorsichtsmaßregeln wie Steinkohlen=
gasleitungen nach den Regeln des deutschen Vereins von Gas= und Wasserfach-
männern verlegt werden.
Kupferlegierungen sind für Hähne, Ventile und Verschranbungen zulässig,
reines Kupfer nur für Heizbrenner.
F. Allgemeine Bestimmungen.
15. Die Beschickung der Entwickler mit Kalziumkarbid und Wasser muß so
geregelt sein, daß das Entwicklungs= oder Kühlwasser keine höhere Temperatur als
60°% C annimmt.
16. Der innere Uberdruck eines Azetylenentwicklungsapparats darf in der
Regel in keinem Teile 500 Millimeter Wassersäule überschreiten; in besonderen
Fällen können höhere Drucke bis zu einer halben Atmosphäre angewendet werden,
wenn die Verwendung des Gases (z. B. zu technischen Zwecken) dies bedingt. Die
durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung getroffenen besonderen Vorschriften für eiserne
Gefäße mit komprimiertem, gelösten Azetylen werden hierdurch nicht berührt.
Der Druck in den Hausleitungen darf in der Regel 250 Millimeter Wasser-
säule nicht überschreiten, es sei denn, daß in besonderen Fällen höhere Drucke durch
die Art der Verwendung des Gases (z. B. zu technischen Zwecken) bedingt werden
und ohne Gefahr zulässig sind.
17. In keinem Teile des Entwicklers darf, in der Mitte des Gasraums ge-
messen, eine Erhihung des Gases über 100° C eintreten. Das Gas darf dem
Gasbehälter nicht mit einer 50° C übersteigenden Temperatur zugeführt werden.
18. Werden Druckmesser (Flüssigkeitsmesser) au den Apparaten angebracht, so
müssen sie absperrbar und mindestens doppelt so lang sein, als es der normale
Gasdruck erfordert. In Azetylenanlagen für Beleuchtungszwecke mit einer Stunden-=
leistung von mindestens 3000 Liter Gas ist für jede Apparatengruppe, sowie für
etwa besonders aufgestellte Gasbehälter und für das Rohrneb je ein eigener Druck-
messer mit entsprechender Bezeichuung anzubringen.
19. Jede Azetylenaulage ist so einzurichten, daß bei der ersten Jnbekriebnahme
und nach Bedarf die Ableitung des Gasluftgemisches ins Freie erfolgen kann.
Jede feststehende Anlage ist mit einem Haupthahne zu versehen, der das Abstellen
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