Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsiebzigster Jahrgang. 1914. (75)

1914 39 
89. 
Forstwissenschaftliches Studium. 
Zur weiteren forstwissenschaftlichen Ausbildung hat der Forstbeflissene eine 
preußische Forstaklademie mindesteus 3 Jahre zu besuchen, von denen die ersten 
1 / Jahre in der Hauptsache dem Studium der Hilfswissenschaften zu widmen 
sind. An den Akademien zu Eberswalde und Münden findet die Aufnahme für 
das Sommersemester und für das Wintersemester statt. 
8 10. 
Meldung zur Vorprüfung. 
Nach Vollendung der Studien in den Hilfswissenschaften, und zwar frühestens 
mit Ablauf des dritten akademischen Semesters und spätestens binnen 3 Jahren, 
falls inzwischen der Militärpslicht voll genügt sein sollte, aber binnen 4 Jahren 
nach Beginn der Vorbereitungszeit (§ 5), ist die Meldung zur Vorprüfung bei dem 
Minister mittels schriftlicher Eingabe zu bewirken, unter Vorlegung 
eines eigenhändig geschriebenen Lebenslaufs, 
des Reifezeugnisses von der Schule, 
des Zeugnisses über die praktische Vorbereitungszeit, des während dieser 
geführten Tagebuches und, wenn das Studium auf der Forstakademie 
nicht sogleich begonnen, oder wenn es eine Unterbrechung erfahren hat, 
der Bescheinigung über Verwendung der Zwischenzeit, 
der Zeugnisse über den Besuch einer Forstakademie, 
einer selbstgefertigten Spezialkarte von einer mindestens 20 ha großen 
Fläche im Maßstabe 1:5000, mit Höhenlinien in mindestens fünf ver- 
schiedenen Stufen, nebst den im Felde von den Belflissenen geführten 
Handrissen und Vermessungsverzeichnissen, der Koordinatenberechnung und 
der Generalvermessungstabelle. 
Die Fläche ist im Anschlusse an die Triangulation der Landesver- 
messung aufzunehmen. Die Winkel des Umfangspolygons sind mit dem 
Theodoliten zu messen. Bei der Innenmessung ist mindestens ein Punkt 
je Hektar der Lage und Höhe nach festzustellen. Die Anstragung und 
Flächenberechnung geschieht mit Hilfe rechtwinkliger Koordinaten, 
einer selbstgefertigten Bestandes= und Wirtschaftskarte im Maßstabe 
1:26000 über mindestens 300 ha, 
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