Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundsiebzigster Jahrgang. 1916. (77)

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oder die Wiederherstellung von Wohn= und Wirtschaftsgebäuden, die Vergrößerung 
leistungsunfähigen oder leistungsschwachen Grundbesipes durch Zukauf geeigneter 
Landflächen, die Vervollständigung von landwirtschaftlichem Inventar, die Aus- 
führung von Meliorationen und dergleichen. Entscheidend ist, daß diese Maßnahmen 
nicht nur nützliche und zweckmäßige Verbesserungen darstellen, sondern daß sie die 
wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne einer nachhaltigen Stärkung des Grund= 
besies wesentlich beeinflussen. 
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Die Prüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die nütliche Verwendung des 
Geldes in der Person des Antragstellers gewährleistet ist. Hierfür kommen alle 
seine persönlichen und wirtschaftlichen (Gesundheits-, Berufs-, Vermögens-, Familien-) 
Verhältnisse in Betracht. Handelt es sich beispielsweise um den Erwerb landwirt- 
schaftlichen Grundbesitzes, so wird zu untersuchen sein, ob der Antragsteller an sich 
und, insbesondere bei verminderter körperlicher Leistungsfähigkeit, nach Zahl, Ar- 
beitsfähigkeit und Vorbildung seiner Familienmitglieder, nach seinen Vermögens- 
verhältnissen usw. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks überhaupt 
geeignet und bejahendenfalls, welche Besitygröße für ihn angemessen ist. Kommt 
der Erwerb einer Gartenstelle in Frage, deren Ertrag zum Lebensunterhalt des 
Antragstellers nicht ausreicht, so wird u. a. zu ermitteln sein, ob und inwieweit 
nebenbei die ländliche, gewerbliche oder Heimarbeit geleistet werden muß und nach 
den Fähigkeiten des Antragstellers und seiner Angehörigen geleistet werden kann, 
und welche Aussichten und Gelegenheiten in der betreffenden Gegend hierfür ge- 
geben sind. Dabei wird es von Wert sein, wenn nicht bloß eine, sondern eine 
gewisse Mannigfaltigkeit von Arbeitsgelegenheiten vorhanden ist. 
Die Kenntnis von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers in gesundheitlicher 
Beziehung wird sich in der Regel aus der von der Militärbehörde veranlaßten 
ärztlichen Untersuchung gewinnen lassen. Gegebenenfalls ist eine beglaubigte Ab- 
schrift des bei den Versorgungsakten des Bezirkskommandos befindlichen ärztlichen 
Gntachtens einzuholen. 
Ferner ist zu prüfen, ob das zu erwerbende Grundstück nach seiner Zweck- 
bestimmung eine angemessene Lage, Größe und Beschaffenheit hat, ob der vom An- 
tragsteller zu zahlende Kaufpreis und die sonstigen Kaufbedingungen angemessen, 
ob die Spypothekenverhältnisse geregelt sind und dergleichen mehr. 
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