1918 41
Gesetzsammlung
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
7. Stück vom Jahre 1918.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei der
Heranziehung von Arbeitern zu direkten Kommunalsteuern. S. 41. — Minisierial-
BVekanntmachung über die Berechnung von Kilometergeldern bei Dienstreisen der Be-
amten S. 43. — Ministerial-Verordnung, belressend die Einhebung der Gewerbe-
und der Betriebssteuer für die Rechnungsjahre 1918 bis 1920. S. 43.
XVII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 90. Mai 1918
über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei der Heranziehung
von Arbeitern zu direkten Kommunalsteuern.
Zur Vermeidung von Doppelbestenerungen bei der Heranziehung von Arbeitern
zu direkten Kommunalsteuern im Fürsteutum Schwarzburg-Rudolstadt und im
Fürstentum Reuß j. L. haben wir auf Grund des Gesetyes vom 10. November
1915 (Ges. S. S. 85) mit dem Fürstlichen Ministerium zu Gera die Vereinbarung
vom 16./30. Mai 1918 (Anlage) getroffen, die rückwirkende Kraft vom 1. April
1917 ab hat.
Die Gemeinden haben vorkommendenfalls die Bestenerung des betreffenden
Arbeiters nach den für ihn zutreffenden Bestimmungen der Vereinbarung zu regeln.
Rudolstadt, den 30. Mai 1918.
Fürstlich Schwarzburg. Mintsterlum,
Abtellung des Innern.
Werner.
Ausgegeben in Nudolstadt am 2.. Juni 1018.
Forsl. Schworzb.-Rudolk. Gesehsammlung I.XXIX.