Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsiebzigster Jahrgang. 1918. (79)

  
1918 
Anlage A. 
Fischkarte 
für 
zu 
gültig auf Jahr Monat zur Auslbung der Fischerei 
in nachbezeichnetem Gewässer: 
(Beschreibung des Gewässers 
nebst Grenzangaben) 
Die Erlanbnis zur Fischereians#bung ist beschränkt auf 
  
  
, den. 109. 
Beglaubt — 
,is Wo cs ,den 
nossenschaftsvorstond.) 
  
Anlage B. 
  
  
Fischereiberechtigungsschein. 
Der zu 
hat vorschristsmäßig angezeigt, daß erin. 
.die Fischerri 
aus Sgien Mech belreiben will. 
Zu seiner Legitimation ist ihm hierüber dieser Schein, den er beim 
Fischen siels bei sich zu führen hat, ausgestellt worden. 
, dien 19. 
  
 
	        
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