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19138
Zweck der Stiftung ist die dauernde Erhaltung des jeigen Residenzschlosses
für öffentliche und gemeinnützige Unternehmungen und Veranstaltungen, wie
öffentliche Sammlungen und Ausstellungen aller Art, bei denen ein höheres
Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes obwaltet.
Zu nachhaltigen Sicherung dieses Zwecks werden der Stistung die Erträge
1. des von der Oberforsterei Rudolstadt zur Zeil verwalteten Grundbesitzes,
2. der unter der Bezeichuung „die große Wiese“ bei Rudolstadt zusammen-
gefaßten Grundstücke,
3. der Ludwigsburg in Rudolstadt,
4. der sonstigen, jetzt zum reservierten Besitze deb Fürsten gehörigen Grund-
stücke und Gebäunde in den Gemarkungen Rudolsladt, Cumbach, Volkstedt
und Kirchhasfel
überwiesen.
Die Stistung soll befugt sein, noch anderweitige Vermögenszuwendungen
anzunehmen.
Die Stiftung hat im Schlosse dem Staatsarchiv dauernd geeignete Näume
zur Versügung zu seellen.
Dem Fürsten Günther und der Fürstin Anna Luise, sowie der Prinzessin
Thekia sollen für ihre Lebenszeit die von ihnen in der Heidecksburg gegenwärtig
bewohnten und benutzten Räume nebst allem Zubehör (Boden= und Keller-
räume, Stallungen, Wagenremisen, Futterböden usw.) zur weiteren freien Be-
nubung verbleiben.
Die Stiftung wird durch einen Vorstand verwaltet. Derselbe soll aus fünf
Personen bestehen, nämlich aus
1. dem jeweiligen Ersten Bürgermeister der Stadt Rudolstadt,
2. u. 3. zwei Personen, die vom Landtage oder von der durch ihn zu bezrich-
neuden Stelle benannt werden,
4. einer von der Regierung zu bestimmenden zum Richteramte befähigten Person,
5. einer vom Stadtrat zu Rudolstadt zu wählenden geeigneten Person.
Die Geschäftsführung des Vorstandes wird durch eine Sayung geregelt, welche
die Regierung erläßt.