Full text: Das Gesetz über den Belagerungszustand nebst Abänderungsgesetz unter Berücksichtigung des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand. (122)

Bayerisches Kriegszustandsgesetz. 365 
6. für die in den #### 1 bis 7, 10 des Gesetzes vom 
3. Juni 19141) gegen den Verrat militärischer 
Geheimnisse vorgesehenen Verbrechen und 
Vergehen, 
7. für die nach Art. 6 des Ausführungsgesetzes 
vom 18. August 1879 zur Reichs-Strafprozeß= 
ordnung strafbaren Handlungen, 
8. für die nach, Art. 4 dieses Gesetzes strafbaren 
Handlungen, 
wenn die Tat nach der Verkündung der Verhängung 
des Kriegszustandes begangen oder fortgesetzt 
worden ist. , 
Art. 7. Auf das für den Kriegszustand an- 
geordnete Standrecht finden die Vorschriften des 
Art. 442 Nr. 1, 2 und der Art. 445, 446, 449 bis 
455 des Strafgesetzbuchs von 1813 mit folgender 
Maßgabe entsprechende Anwendung: 
1. Im Falle des Art. 453 Abs. 1 entscheidet das 
Gericht auch über die von dem Angeschuldigten 
verwirkte Strafe; die Vorschriften des § 198 
des Gerichtsverfassungsgesetzes finden ent- 
sprechende Anwendung. 
2. Die Verhandlung ist mündlich und öffentlich. 
Die Offentlichkeit kann vom Gericht durch 
einen öffentlich zu verkündenden Beschluß 
ausgeschlossen werden, wenn sie eine Ge- 
fährdung der öffentlichen Ordnung besorgen 
läßt. Die Verkündung des Urteils erfolgt in 
jedem Fall öffentlich. 
1) Fassung laut Ges. vom 6. Aug. 1914 an Stelle der ur- 
sprünglichen Fassung „§s§ 1 bis 5 des Gesetzes vom 3. Juli 1893“).
	        
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