Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

Beilage zu Nr. VI. — 2 — 
88 IV. Dienstaussicht. 
23 Aussichtsbehörde. 
24 Prüfung der Standesamtsführung an Ort und Stelle. 
25 Gegenstand der Prüfung. 
26 Prüfungsbescheid. 
27 Aufbewahrung und Prüfung der Nebenregister beim Amtsgericht. 
28 Belehrung. 
29 Anweisung zu Amtshandlungen. 
30 Dienstpolizeiliche Strafen. 
V. Führung der Standesregister. 
31 Registerformulare. 
32 Register. 
33 Mehrere Bände für das nämliche Jahr. 
34 Inhaltsbeschränkung. 
35 Reihenfolge der Eintragungen. 
36 Ausdehnung der Eintragung auf den Rand. 
37 Eintragung am Rande. 
38 Keine Abkürzungen und Zwischenräume. 
39 Zahlenangaben. 
40 Inhalt der Eintragungen bei mündlicher Anzeige. 
41 Unterscheidung Gleichnamiger. 
42 Nänllichkeit. 
43 Blinde. 
44 Stumme und Taube. 
45 Schreibenskundige Stumme und Taube. 
46 Des Deutschen Unkundige. 
47 Abfassung der Eintragungen. 
48 Eintragung zu Folge schriftlicher Anzeige. 
49 Zusätze und Aenderungen vor dem Abschlusse. 
50 Berichtigungen nach dem Abschlusse im Allgemeinen. 
51 Berichtigung offenbarer Schreibfehler. 
52 Nebenregister. 
53 Zusätze und Aenderungen bei Fertigung der Abschrift ins Nebenregister. 
54 Uebertragung von Randeinträgen und dergleichen nach Ablieferung des Nebenregisters. 
55 Jahresabschluß der Register. 
56 Insbesondere der Geburts= und Sterberegister. 
57 Namensverzeichniß. 
58 Gemeinschaftliches Namensverzeichniß.
	        
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