Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

Beilage zu Nr. VI. 4. 
88 Xl. Dem Standesbeamten obliegende Anzeigen. Tabellen, Listen. 
88 Anzeigen ans Vormundschaftsgericht. 
89 Anzeigen ans Amtsgericht oder Bezirksamt. 
90 Mittheilungen an andere Standesbeamte. 
91 Statistische Tabellen. 
92 Listen. 
93 Gegenseitige Mittheilungen der Bodenseestaaten. 
Xll. Kosten. 
94 Entlohnung der Standesbeamten. 
95 Unentgeltlichkeit der Registerführung. 
96 Gebühren für Einsicht, Auszüge und dergleichen. 
97 Gebührenfreie Einsicht, Auszüge und dergleichen. 
98 Weitere Fälle von Gebührenfreiheit. 
99 Lieferung der Register und Formulare. Bedarfsanzeigen. 
100 Sonstige sächliche Kosten. 
101 Postsendungen. 
102 Bewilligungstaxen. 
103 Gebührenbezugsberechtigung der Staatskasse und der Gemeinde. 
104 Gebührenverzeichniß. 
Zweiter Abschnitt. 
Geburten. 
I. Zuständigkeit des Standesbeamten. 
105 Regel. 
106 Zuständigkeit bei Geburten auf dem Bodensee. 
107 Geburten auf See. 
108 Geburten beim Heere nach Mobilmachung. 
S= 
II. Anzeigen der Geburten. 
109 Frist im Allgemeinen. 
110 Frist bei Todtgeburten. 
111 Verspätung der Anzeige. 
112 Regelmäßige Anzeigepflicht. 
113 Berechtigung zur Anzeige. 
114 Anhaltung des in erster Reihe Verpflichteten. 
115 Anzeigepflicht bei Findlingen. 
116 Regelmäßige Art der Anzeige. 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.