Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

Häusersteuer, Erhebung derselhen: 
Hafen, den Rheinhafen zu Maxau.... .. 
Hafenpolizei-Ordnung für den Rheinhafen bei Karlsruhe 
— für Mannhen. 
— siehe auch Zollhafen und Zollhofsordnung. 
Hinterbliebene von Ausländern, Bezug von Unfallrenten durch dieselben 
Hinterbliebenenrente, Gewährung des Anspruchs auf solche bei Ausländern 
Hochschule, technische, das Verfassungsstatut derselbhen 
Hofbeamtenwittwenkasse, Gründung einer solchen 
J. 
Jahresschuldigkeiten an katholischen Kirchensteuern, Ausrechnung derselben 
– — — für die Bergwerke 
Justizbehörden, die im Auslande zu erledigenden Ersuchschreiben derselben 
K. 
Kapitalrentensteuergesetz, Vollzug desselllen 
Karlsruhe, Hafenpolizei-Ordnung für den Rheinhafen bei Karlsruhe 
Karsau und Nollingen, die Gemeindeverhältnisse daselbttt .. 
Kirchensteuern, katholische, Ausrechnung der Jahresschuldigkeiten an solchen 
— evangelische, Ausrechnung der Jahresschuldigkeiten an solchen 
Kleinbahnen, Betrieb dersellen. 
Königsfeld, Kolonie, Umwandlung in eine Gemeinde 
Kollegialgerichte, Registraturordnung für dieselben 
Kolonie Königsfeld, deren Umwandlung in eine Gemeinnde 
Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei der Zwangsvoltreckug in das 
unbewegliche Vermögen (Kostenverordugg 
(Inhaltsübersicht siehe Seite 72.) 
denr freiwilligen Gerichtsbarkeit, Einziehung von solhen 
der Rechtshülfe in Angelegenheiten der freiwillizen Gerichtsbarkeit 
die aus der Geschäftsführung des russchusses der Apotheker erwachsenden 
siehe auch Fortführungskostenverordnung. 
Kriegsleistungen, Pferdeaushebungsvorschriitt 
Landesversicherungsanstalt Baden, Satzungen derselben 
Landgerichte, Registralurordnung für die Kollegialgerichhtt 
Seite 
267 
458 
307 
357 
443 
458. 
482 
75 
. 575 
— an evangelischen Kirchensteuern, Ausrechnung derselken 
Inkraftsetzung des reichsgesetzlichen Grundbuchrechts 333. 450. 465. 481. 
576 
565 
572 
581 
379. 
307 
458 
85 
575 
576 
289 
580 
493 
580 
45
	        
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