Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

IX. 111 
Registerverordnung, insbesondere 
Vereinsregister; 
Güterrechtsregister; 
Schiffsregister; 
Handelsregister; 
Genossenschaftsregister; 
Musterregister; 
Börsenregister; 
Berichtigung und Vervollständigung der Handels- und Genossenschaftsregister. 
VI. Gemeindesachen. 
Hierher gehören die Akten über: 
Gemeindegesetzgebung; 
Organisation der Gemeindebehörden; 
Bürgerrechtsgesetz; 
Rechtsverhältnisse der Gemeindebeamten, insbesondere das Gesetz, betreffend die Fürsorge für 
Gemeindebeamten; 
Gebührenbezug der Gemeindebeamten. 
VII. Gerichtsverfafung. 
Hierher gehören die Akten über: 
das Gerichtsverfassungsgesetz nebst Vollzugsvorschriften; 
Einführung der Reichsjustizgesetze; 
Besetzung der Staatsanwaltschaft; 
Schöffen= und Geschworenendienst; 
Dolmetscher; 
Sachverständige, deren Aufstellung und Beeidigung im Allgemeinen; 
Amtstracht der Richter, Rechtsanwälte und Gerichtsschreiber; 
Errichtung von Gemeindegerichten und die Vorschriften über das gemeindegerichtliche Verfahren: 
Bestellung von Vergleichsbehörden; 
das schiedsrichterliche Verfahren; 
Gewerbegerichte; 
Rheinschifffahrtsgerichte; 
Dienstaufsicht über die Amtsgerichte; 
Dienstprüfungen bei den Amtsgerichten; 
Dienstaufsicht über die Gewerbegerichte und Dienstprüfungen bei deuselben; 
Beschaffung und Verwendung der Dienstsiegel; 
Rechtsanwaltsordnung; 
Zulassung der Rechtsanwälte bei den Gerichten, Beeidigung derselben und Führung der Liste 
der Rechtsanwälte. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1901. 19
	        
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