IX. 111
Registerverordnung, insbesondere
Vereinsregister;
Güterrechtsregister;
Schiffsregister;
Handelsregister;
Genossenschaftsregister;
Musterregister;
Börsenregister;
Berichtigung und Vervollständigung der Handels- und Genossenschaftsregister.
VI. Gemeindesachen.
Hierher gehören die Akten über:
Gemeindegesetzgebung;
Organisation der Gemeindebehörden;
Bürgerrechtsgesetz;
Rechtsverhältnisse der Gemeindebeamten, insbesondere das Gesetz, betreffend die Fürsorge für
Gemeindebeamten;
Gebührenbezug der Gemeindebeamten.
VII. Gerichtsverfafung.
Hierher gehören die Akten über:
das Gerichtsverfassungsgesetz nebst Vollzugsvorschriften;
Einführung der Reichsjustizgesetze;
Besetzung der Staatsanwaltschaft;
Schöffen= und Geschworenendienst;
Dolmetscher;
Sachverständige, deren Aufstellung und Beeidigung im Allgemeinen;
Amtstracht der Richter, Rechtsanwälte und Gerichtsschreiber;
Errichtung von Gemeindegerichten und die Vorschriften über das gemeindegerichtliche Verfahren:
Bestellung von Vergleichsbehörden;
das schiedsrichterliche Verfahren;
Gewerbegerichte;
Rheinschifffahrtsgerichte;
Dienstaufsicht über die Amtsgerichte;
Dienstprüfungen bei den Amtsgerichten;
Dienstaufsicht über die Gewerbegerichte und Dienstprüfungen bei deuselben;
Beschaffung und Verwendung der Dienstsiegel;
Rechtsanwaltsordnung;
Zulassung der Rechtsanwälte bei den Gerichten, Beeidigung derselben und Führung der Liste
der Rechtsanwälte.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1901. 19