Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

112 IX. 
VIII. Gewerbe-, Jagd-, Fischerei-, Jorst-, Berg- und Wasserrecht. 
Hierher gehören die Akten über: 
die Gewerbeordnung, Einführungs= und Vollzugsvorschriften hierzu, insoweit dieselben die Ge- 
richte berühren; 
Einrichtung, Besetzung und Geschäftskreis der Handelskammern; 
Gesetze, betreffend die Ansübung der Jagd, der Fischerei nebst Vollzugsbestimmnagen: 
Forstgesetz, Forststrafrecht und Forststrafverfahren; 
Instruktion der Waldhüter; 
Beeidigung des Waldschutzpersonals (Waldhüter, Hilfswaldhüter und Forstwarte); 
Aufstellung und Beeidigung von Arbeitsaufsehern; 
Beeidigung der Gendarmeriemannschaften gemäß § 13 des Gesetzes, das Forststrafrecht und 
Forststrafverfahren betreffend; 
Führung der Rückfallsregister; 
das Berggesetz und seine Vollzugsbestimmungen; 
Bergpolizei; 
Wasserrecht und Vollzugsbestimmungen hierüber; 
die Wasserpolizeiordnungen (Hafenpolizei= und Schifffahrtspolizeiordnungen). 
IX. Kostenwesen. 
Hierher gehören die Akten über: 
Gerichtskostenwesen auf dem Gebiete der streitigen Gerichtsbarkeit; 
Kostenwesen auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit; 
Gerichtskostenordnung; 
Gebühren in Verwaltungs= und verwaltungsgerichtlichen Sachen; 
Konstatirgebühren der Kostenbeamten; 
Gebührenordnung für Rechtsanwälte; 
Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige; 
Behandlung und Anweisung der Gebühren für Vertrauensmänner, Schöffen und Geschworene; 
Bezug von Schreibgebühren durch Gerichtsschreibereibeamte; 
Prüfung des Kostenwesens bei dem Amtsgerichte; 
Führung und Vorlage des Verzeichnisses der beendeten Strafsachen; 
Amtskassenrechnungswesen und Abhör der Amtskassenrechnungen. 
X. Medizinalwesen. 
Hierher gehören die Akten über: 
Dienstverhältnisse der Staatsärzte; 
Dienstweisung für Gerichtsärzte; 
Gebühren derselben;
	        
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