116 IX.
das badische Etatrecht;
die Verhandlungen der Ständekammern;
das Großherzogliche Haus und das deutsche Kaiserhaus (Geburtstagsfeste, Vermählungs- und
Trauerfeierlichkeiten, Regierungsjubiläen);
Organisation und Geschäftskreis der Ministerien;
Organisation der inneren Verwaltung;
Organisation der Finanzbehörden.
XIX. Verhältniß zum Reichsausland.
Hierher gehören die Akten über:
die Verhandlungen und Verträge mit fremden Staaten über Auslieferung von Verbrechern
(für jeden fremden Staat, mit welchem bezügliche Verträge geschlossen wurden, sind besondere
Aktenhefte anzulegen);
Abkommen zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts (Zustellungen, Ersuchen
um Rechtshülfe, Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten, Zulassung zum Armenrecht,
Personalhaft);
Im Ausland zu erledigende Ersuchschreiben der Justizbehörden;
Mittheilung von Strafnachrichten an ausländische Regierungen;
Errichtung deutscher Gesandtschaften und Konsulate;
Konsulargerichtsbarkeit.
XX. Persicherungswesen.
Hierher gehören die Akten über:
Invalidenversicherung;
Krankenversicherung;
Unfallversicherung;
Unfallfürsorge für Gefangene;
Versicherungsanstalten;
Gesetze, Verordnungen und Erlasse über die Privatversicherungen.