Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

116 IX. 
das badische Etatrecht; 
die Verhandlungen der Ständekammern; 
das Großherzogliche Haus und das deutsche Kaiserhaus (Geburtstagsfeste, Vermählungs- und 
Trauerfeierlichkeiten, Regierungsjubiläen); 
Organisation und Geschäftskreis der Ministerien; 
Organisation der inneren Verwaltung; 
Organisation der Finanzbehörden. 
XIX. Verhältniß zum Reichsausland. 
Hierher gehören die Akten über: 
die Verhandlungen und Verträge mit fremden Staaten über Auslieferung von Verbrechern 
(für jeden fremden Staat, mit welchem bezügliche Verträge geschlossen wurden, sind besondere 
Aktenhefte anzulegen); 
Abkommen zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts (Zustellungen, Ersuchen 
um Rechtshülfe, Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten, Zulassung zum Armenrecht, 
Personalhaft); 
Im Ausland zu erledigende Ersuchschreiben der Justizbehörden; 
Mittheilung von Strafnachrichten an ausländische Regierungen; 
Errichtung deutscher Gesandtschaften und Konsulate; 
Konsulargerichtsbarkeit. 
XX. Persicherungswesen. 
Hierher gehören die Akten über: 
Invalidenversicherung; 
Krankenversicherung; 
Unfallversicherung; 
Unfallfürsorge für Gefangene; 
Versicherungsanstalten; 
Gesetze, Verordnungen und Erlasse über die Privatversicherungen.
	        
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