Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

408 XXVII. 
der Hälfte des für die Prüfung eingezahlten Gebührenbetrags verlustig. Auch kann je nach 
Umständen durch einen mit Zustimmung des Vorsitzenden gefaßten Beschluß der Prüfungs- 
kommission der ganze Gebührenbetrag für verfallen und die Prüfung in allen oder in ein- 
zelnen Fächern für nicht bestanden erklärt werden. Gegen den Beschluß ist binnen zwei 
Wochen Beschwerde bei der Centralbehörde (§ 3 Absatz 2) zulässig. 
Wer von der Prüfung mit genügender Entschuldigung zurücktritt, erhält die Gebühren 
für die noch nicht begonnenen Fächer ganz, die Gebühren für sächliche und Verwaltungskosten 
nach Verhältniß zurück. 
8 11. 
Die Prüfung umfaßt folgende Fächer: 
Anatomie, 
1 Physiologie, 
III. Physik, 
IV. Chemie, 
V. Zoologie, 
VI. Botanik. 
* 12. 
Die Prüfung findet, soweit sie vorwiegend mündlich ist, öffentlich unter dauernder 
Anwesenheit des Vorsitzenden statt und ist in der Regel in vier auf einander folgenden Wochen- 
tagen zu erledigen, und zwar so, daß auf die anatomische Prüfung zwei Tage entfallen, 
während ein Tag für die Physiologie und ein Tag für die übrigen Prüfungsgegenstände 
bestimmt ist. 
In der anatomischen Prüfung hat der Studirende: 
1. die in einer der Haupthöhlen des Körpers befindlichen Theile nach Form, Lage und 
Verbindung (Situs) oder eine Gegend des Stammes oder der Gliedmaßen an der 
Leiche zu erläutern; 
2. ein anatomisches Nerven= oder Gefäßpräparat regelrecht anzufertigen und zu erläutern 
und im Anschlusse daran in einer mündlichen Prüfung seine Vertrautheit mit den 
verschiedenen Theilen der beschreibenden Anatomie nachzuweisen; 
3. zwei mikroskopisch-anatomische Präparate regelrecht anzufertigen und zu erklären und 
im Anschlusse daran in einer mündlichen Prüfung gründliche Kenntnisse in der Gewebe- 
lehre darzuthun sowie zu zeigen, daß ihm die Grundzüge der Entwickelungsgeschichte 
bekannt sind. 
In der physiologischen Prüfung hat der Studirende den Nachweis zu führen, daß er sich mit 
der gesammten Physiologie einschließlich der physiologischen Chemie vertraut gemacht sowie die 
wichtigeren Apparate und Untersuchungsmethoden kennen gelernt hat. 
Die Prüfungen in der Physik und in der Chemie sind gleichfalls eingehend zu gestalten 
und haben besonders die Bedürfnisse des künftigen Arztes zu berücksichtigen. In der Zoologie 
hat sich die Prüfung auf die Grundzüge der vergleichenden Anatomie und Physiologie, in der
	        
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