Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

XXVII. 431 
Muster 6 (zu § 63). 
Nachdem der Kandidat der Medizin 
aus am ten . 1. 
die ärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission zu. 
mit der Censur „ .“ bestanden und den Bestimmungen über 
das praktische Jahr mit dem . . ten 1 entsprochen hat, 
wird ihm hierdurch die Approbation als Arzt mit der Geltung vom letztbezeichneten Tage 
ab für das Gebiet des Deutschen Reichs gemäß § 29 der Reichsgewerbeor dnung ertheilt. 
, den ten 1 
(Siegel und Unterschrift der approbirenden 
Behörde.) 
Approbation 
für 
als Arzt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.