Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

516 XXXVIII. 
D. Rechtskraftszeugnisse und Vollstreckungsklauseln. 
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22 Rechtskraftszengnisse. 
23—28 Vollstreckbare Ausfertigungen: 
23—27 Ertheilung durch den Gerichtsschreiber. « 
24 bei Abhängigkeit des urtheilsmäßigen Anspruchs von Eintritt des Kalendertages, Sicherheitsleistung, 
Leistung Zug um Zug. 
25 in Ehesachen. 
26 in Konkurssachen. 
27 auf Anordnung des Vorsitzenden. 
28 Ertheilung durch Notar oder Gereicht. 
29 Ertheilung der vollstreckbaren Urtheilsformel in Strafsachen. 
E. Zustellungen und Bchändigungen. 
I. In bürgerlichen Rechtesachen und Angelegenheilen der freiwilligen Gerichtebarkeit. 
30 Zuständigkeit des Gerichtsschreibers zur Veranlassung der Zustellung. 
1. Zustellungen auf Betreiben der Parteien. 
u. Zustellungen durch Gerichtsvollzieher und durch die Post. 
31 Allgemeines. 
32 Beauftragung des Gerichtsvollziehers. 
33 Ersuchen der Post. 
34 Uebermittelung der Zustellungsurkunden an den Auftraggeber. 
35 Zustellung von Forderungspfändungen. 
36 b. Zustellungen durch Aufgabe zur Post. 
37 C. Oeffentliche Zustellungen. 
2. Zustellungen von Amtswegen, sogenannte vercinfachte Zustellungen. 
38 Fälle. 
39 Ausführung. 
40 3. Offene Zustellungen und Behändigungen. 
41 II. Bustellungen u. s. w. in Strafsachen. 
42 F. Bekanntmachungen. 
G. Registraturgeschäfte und ähnliche Verrichtungen. 
43 Behandlung der Einläufe. 
44 Akteneinsicht. Ertheilung von Abschriften u. s. w. 
45 Terminbuch. 
46 Ii. Behandlung der Ueberführungsstücke.
	        
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