Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1901. (33)

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Beilage zu Nr. VI des Gesetzes= und Verordnungsblattes von 1901. 
Dienstweisung für die Standesbeamten 
vom 18. Januar 1901. 
Inhaltsübersicht. 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen. 
1 I. Standesamtsbezirke. 
II. Standesbeamte. 
2 Regelmäßiger Standesbeamter. 
3 Gesetzlicher Stellvertreter des regelmäßigen Standesbeamten. 
4 Ernennung eines Standesbeamtenstellvertreters durch den Ortsvorsteher. 
5 Standesbeamter für das Großherzogliche Haus. 
6 Vom Ortsvorsteher als Standesbeamter berufener Gemeindebeamter. 
7 Stellvertreter des vom Ortsvorsteher berufenen Standesbeamten. 
8 Besonderer Standesbeamter. 
9 Stellvertreter des besonderen Standesbeamten. 
10 Genehmigung des Justizministeriums. 
11 Einstweilige Versehung des Standesamts. 
12 Erwähnung der Stellvertretereigenschaft. 
13 Ausschließung des Standesbeamten. 
14 Schreibgehilfen. 
15 Ersuchen an andere Behörden. 
16 Militärischer Standesbeamtenstellvertreter 
I7 Deutsche Standesbeamte im Auslande. 
  
III. Standesamt. 
18 Diensträume. 
19 Geschäftsstunden. 
20 Dienstsiegel. 
21 Aktenführung. 
22 Registratur.
	        
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