182 XXIII.
III. In Ziffer 8 der Anmerkung zu Abtheilung D. werden die Worte:
„Die Strafanstaltsärzte (Ordnungszahl 4), die technischen Referenten (Ordnungs-
zahl 7), Bezirksärzte (Ordnungszahl 8)“ gestrichen.
IV. In Abtheilung G. erhält in der Anmerkung Ziffer 4 der erste Satz folgende Fassung:
„Bei den Katastergeometern bezeichnen die in Ordnungszahl 5 genannten Be-
träge mit Hinzurechnung des anschlagsmäßigen Betrags des Wohnungsgeldes den
Werthanschlag des Diensteinkommens“.
V. Als weitere Beamtenklassen treten hinzu:
unter Abtheilung D. Ordnungszahl 2:
Vorstände und Leiter des thierhygienischen Instituts und ähnlicher wissenschaft-
lich-technischer Anstalten; Zuchtinspektoren, Verbandsinspektoren bei der Verbands-
verwaltung der Rindviehversicherung.
unter Abtheilung E. Ordnungszahl 2:
Chemiker an der landwirthschaftlichen Versuchsanstalt.
unter Abtheilung G. Ordnungszahl bi
Buchhalter bei der Kasse der Technischen Hochschule.
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 3:
Diener der Sternwarte.
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 6:
Kanzleiassistenten bei der Bezirksfinanzverwaltung und bei der Hochbauverwaltung.
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 7:
Diener bei Steuerkommissären.
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 11:
Wärter bei Universitätsanstalten.
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 17:
Wärterinnen bei Universitätsanstalten.
unter Anmerkung 5 zu Abtheilung K:
Diener der Sternwarte (Ordnungszahl 3), Diener bei Steuerkommissären
(Ordnungszahl 7), Gartenaufseher (Ordnungszahl 13), Forstwarte (Ordnungs-
zahl 14 und 17). «
Gegeben zu Karlsruhe, den 9. Juli 1902.
Friedrich.
Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl:
Uhl.
Buchenberger.