Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

182 XXIII. 
III. In Ziffer 8 der Anmerkung zu Abtheilung D. werden die Worte: 
„Die Strafanstaltsärzte (Ordnungszahl 4), die technischen Referenten (Ordnungs- 
zahl 7), Bezirksärzte (Ordnungszahl 8)“ gestrichen. 
IV. In Abtheilung G. erhält in der Anmerkung Ziffer 4 der erste Satz folgende Fassung: 
„Bei den Katastergeometern bezeichnen die in Ordnungszahl 5 genannten Be- 
träge mit Hinzurechnung des anschlagsmäßigen Betrags des Wohnungsgeldes den 
Werthanschlag des Diensteinkommens“. 
V. Als weitere Beamtenklassen treten hinzu: 
unter Abtheilung D. Ordnungszahl 2: 
Vorstände und Leiter des thierhygienischen Instituts und ähnlicher wissenschaft- 
lich-technischer Anstalten; Zuchtinspektoren, Verbandsinspektoren bei der Verbands- 
verwaltung der Rindviehversicherung. 
unter Abtheilung E. Ordnungszahl 2: 
Chemiker an der landwirthschaftlichen Versuchsanstalt. 
unter Abtheilung G. Ordnungszahl bi 
Buchhalter bei der Kasse der Technischen Hochschule. 
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 3: 
Diener der Sternwarte. 
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 6: 
Kanzleiassistenten bei der Bezirksfinanzverwaltung und bei der Hochbauverwaltung. 
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 7: 
Diener bei Steuerkommissären. 
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 11: 
Wärter bei Universitätsanstalten. 
unter Abtheilung K. Ordnungszahl 17: 
Wärterinnen bei Universitätsanstalten. 
unter Anmerkung 5 zu Abtheilung K: 
Diener der Sternwarte (Ordnungszahl 3), Diener bei Steuerkommissären 
(Ordnungszahl 7), Gartenaufseher (Ordnungszahl 13), Forstwarte (Ordnungs- 
zahl 14 und 17). « 
Gegeben zu Karlsruhe, den 9. Juli 1902. 
Friedrich. 
Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl: 
Uhl. 
Buchenberger.