302 XXIX.
Staatsvertrag
zwischen
Baden, Preußen und Hessen über die Vereinfachung der Verwaltung
der Main-Neckarbahn.
Zum Zwecke einer Vereinbarung über die Vereinfachung der Verwaltung der Main=
Neckarbahn haben zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchstihren Geheimen Rath Eugen Zittel,
Allerhöchstihren Ministerialrath I)r. Friedrich Nicolai,
Allerhöchstihren Ober-Regierungsrath Julius Schulz;
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Unterstaatssekretär, Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich
Lehmann,
Allerhöchstihren Ministerialdirektor, Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrath
Hermann Kirchhoff,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Wilhelm Hoff,
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Rudolf Ottendorff;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein:
Allerhöchstihren Ministerialrath Ludwig Ewald,
Allerhöchstihren Oberbaurath Franz Coulmann,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Vertrag abge-
schlossen haben:
Artikel 1.
Verwaltung der Main-Neckarbahn.
1. Die Direktion der Main-Neckarbahn in Darmstadt wird mit dem 1. Oktober 1902
aufgehoben. Die Main-Neckarbahn wird von diesem Zeitpunkt ab durch die Königlich
Preußische und Großherzoglich Hessische Eisenbahndirektion in Mainz unter Oberaufsicht der
Centralstelle der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft mitverwaltet. Bei der Eisenbahn-
direktion in Mainz wird eine Mitgliedsstelle von der Badischen Regierung besetzt. Etwaige
Anfragen der Badischen Regierung und für sie bestimmte Mittheilungen über die Verhältnisse
der Main-Neckarbahn werden durch das Badische Mitglied erledigt; das hierzu erforderliche
Material wird ihm von der Eisenbahndirektion zur Verfügung gestellt werden.