Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

Nr. XXXIV. 347 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogthum Baden. 
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 19. November 1902. 
Inhalt. 
Bekanntmachung: des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen 
Angelegenheiten: die Herstellung einer Eisenbahn von Weinheim nach Lampertheim betreffend. 
  
  
  
Bekanntmachung. 
1 l (Vom 15. November 1902.) 
Die Herstellung einer Eisenbahn von Weinheim nach Lampertheim betreffend. 
Nachdem der zwischen Bevollmächtigten der Großherzoglich Badischen und der Großherzoglich 
Hessischen Regierung am 8. April 1896 zu Heidelberg abgeschlossene Staatsvertrag über den 
Bau und Betrieb einer Eisenbahn von dem Bahnhof Weinheim der Main-Neckarbahn nach 
Lampertheim allseitig ratificirt und der Austausch der Ratifikationsurkunden bewirkt worden 
ist, wird in Folge Allerhöchster Ermächtigung dieser Vertrag nachstehend mit dem Anfügen 
verkündet, daß derselbe, soweit erforderlich, die Zustimmung beider Kammern der Landstände 
erhalten hat. 
Karlsruhe, den 15. November 1902. 
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten. 
von Brauer. Vdt. Laub. 
Die Großherzoglich Badische und die Großherzoglich Hessische Regierung haben, von dem 
Wunsche geleitet, die Eisenbahn-Verbindungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten zu 
erweitern, Bevollmächtigte ernannt, welche vorbehaltlich der Ratifikation über folgenden 
Staatsvertrag 
Artikel 1. 
Die Großherzoglich Hessische Regierung verpflichtet sich, den Bau und Betrieb einer Eisen- 
bahn von dem Bahnbof Weinheim der Main-Neckarbahn nach Lampertheim für eigene 
Rechnung auszuführen. Die Großherzoglich Badische Regierung verpflichtet sich, den Bau und 
Betrieb dieser Bahn innerhalb ihres Gebiets zuzulassen und zu fördern. 
Artikel 2. 
Die Landeshoheit bleibt in Ansehung der im Großherzogthum Baden liegenden Bahn= 
strecke der Badischen Regierung gewahrt. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1902. 58 
übereingekommen sind:
	        
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