Nr. XLII. 383
Gesetze#- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogthum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Mittwoch den 31. Dezember 1902.
Inhalt.
Bekanntmachungt des Großherzoglichen Staatsministeriums: die einheitliche Gestaltung der
dentschen Rechtschreibung betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 31. Dezember 1902.)
Die einheitliche Gestaltung der deutschen Rechtschreibung betreffend.
In der Sitzung des Bundesraths vom 18. Dezember d. J. ist zwischen den verbündeten
Regierungen eine einheitliche Rechtschreibung mit Wirkung vom 1. Januar 1903 vereinbart
worden.
Dies wird den Behörden zur Nachachtung und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß eine Ausgabe der angenommenen „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst
Wörterverzeichniß" im Verlage der Buchhandlung von Moritz Schauenburg in Lahr erschienen
und Einleitung getroffen ist, daß den Großherzoglichen Behörden die zunächst erforderliche
Anzahl von Exemplaren dieser Schrift auf Veranlassung der vorgesetzten Ministerien sofort
zugesendet werde.
Karlsruhe, den 31. Dezember 1902.
Großherzogliches Staatsministerium.
von Brauer.
Vat. Gedemer.
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruu.
Gesetzes und Verordnungsblatt 1902. 67