30 II.
Zur Nachtzeit, dann bei nebligem Wetter, wird die Wahrschauflagge durch eine Laterne
mit rothem Licht ersetzt.
4. Wahrschau für die Flußstrecke Würzburg—Zell.
Die bevorstehende Ankunft eines Kettenschleppzuges in Würzburg wird durch dessen
Führer von Thüngersheim aus dem Wehrmeister in Würzburg telegraphisch mitgetheilt.
Der Wehrmeister in Würzburg sperrt hierauf die Abfahrt der Schiffe und Flöße von
Würzburg so rechtzeitig, daß der Fahrweg von Zell bis Würzburg für den Kettenschleppzug
frei bleibt.
Vom Zeitpunkte der angeordneten Sperre ab darf kein Schiff und kein Floß mehr von
seinem Liegeplatz abfahren, solange, bis der Kettenschleppzug diesen Liegeplatz passirt hat.
(Für etwa gerade abgegangene oder unterhalb Würzburg abgehende Thalschiffe und Flöße
siehe das Signal Nr. 37 und 38 der Anlage 1 Ziffer 1 b.)
5. Wahrschau für die Flußstrecke bei und unterhalb Kitzingen.
Die bevorstehende Ankunft eines Kettenschleppzuges in Kitzingen wird von dessen Führer
dem Mainfährer in Mainstockheim durch telegraphische Bekanntgabe der Abfahrt des Ketten-
schleppzuges in Marktbreit von diesem Orte aus mitgetheilt.
Der Mainfährer zu Mainstockheim sperrt hierauf die Weiterfahrt der Thalschiffe und
der Flöße nach Kitzingen.
Vom Zeitpunkte der angeordneten Sperre ab haben alle Thalschiffe und die Flöße bei
Mainstockheim beizufahren und dort so lange zu liegen, bis der Führer des Kettenschleppzuges
dessen erfolgte Ankunft in Kitzingen durch einen einmaligen außergewöhnlich gedehnten Pfiff
mit dem Nebelhorn signalisirt.
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.