Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

54 VI. 
Bekanntmachung. 
(Vom 18. Februar 1902.) 
Die Einfuhr von Thieren aus der Schweiz betreffend. 
Nachdem die Maul= und Klauenseuche in dem schweizerischen Bezirke Rheinfelden erloschen 
ist, werden die durch die Bekanntmachung vom 7. Januar d. J. (Gesetzes= und Verordnungs- 
blatt Seite 38) erlassenen Verbote mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 
Karlsruhe, den 18. Februar 1902. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Schenkel. 
Vdt. Dr. Paul. 
Bekanntmachung. 
(Vom 19. Februar 1902.) 
Die Rechnungsnachweisungen des Staatshaushalts für 1898 und 1899 beziehungsweise 1899 und 1900 
betreffend. 
Zufolge Allerhöchster Staatsministerialentschließung vom 12. Februar d. J. wird nach- 
stehende Adresse der beiden Kammern der Ständeversammlung, die Rechnungsnachweisungen 
über den Vollzug des Budgets sämmtlicher Ministerien für 1898 und 1899 (Vergleichung 
der Budgetsätze mit den Rechnungsergebnissen) sowie die Nachweisung über die in den Jahren 
1899 und 1900 eingegangenen Staatsgelder und deren Verwendung betreffend, zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Karlsruhe, den 19. Februar 1902. 
Großherzogliches Ministerium der Finanzen. 
Der Ministerialdirektor: 
Becker. 
Vdt. Diefenbacher. 
Durchlauchtigster Großherzog, 
Gnädigster Fürst und Herrl 
Die zweite Kammer Euerer Königlichen Hoheit getreuen Stände hat die ihr 
vorgelegten vergleichenden Darstellungen über den Vollzug des Budgets sämmtlicher Ver- 
waltungszweige für 1898 und 1899 (zweites Beilagenheft) sowie die Nachweisungen über die 
in den Jahren 1899 und 1900 eingegangenen Staatsgelder und deren Verwendung bestehend 
a. in den Hauptstaatsrechnungen nebst Betriebsfondsdarstellungen, 
 
	        
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