Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

Nr. XXII. 175 
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt 
für das Großherzogtum Baden. 
Ausgegeben zu Karlsruhe, Samstag den 10. Oktober 1903. 
  
  
Inhalt. 
Bekanntmachung und Verordnungen: des Staatsministeriums: die den Militäranwärtern im Groß- 
herzogtum Baden vorbehaltenen Stellen betreffend; des Miuisteriums der Justiz, des Kultus und Unter- 
richts: die Anderung der Gerichtskostenordnung betreffend; der Miuisterien der Justiz, des Kultus und 
Unterrichts und des Innern: das Verfahren bei Ausnahme von Geisteskranken und Geistesschwachen in öffentliche 
und private Irren= und Krankenanstalten betreffend. 
  
Bekanntmachung. 
(Vom 28. September 1903.) 
Die den Militäranwärtern im Großherzogtum Baden vorbehaltenen Stellen betreffend. 
Nachstehend wird 
1 ein neues Verzeichnis der den Militäranwärtern im badischen Staatsdienst vorbehaltenen 
Stellen, 
2. ein Verzeichnis der Privateisenbahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen im 
Großherzogtum Baden, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von 
Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen, 
zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Das Verzeichnis zu 1 tritt an die Stelle des durch die Bekanntmachung vom 30. Ja- 
nuar 1897 (Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 26) veröffentlichten Verzeichnisses. 
Karlsruhe, den 28. September 1903. 
Großherzogliches Staatsministerium. 
von Brauer. 
Gedemer. 
Gesetzes= und Verordnungsblait 1003. 29
	        
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