Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

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Anmerkungen: 
vorbehalten, sofern bei 
XXII. 
I. Verzeichnis 
der den Militäranwärtern im badischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen. 
1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern aussch ließlich 
den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, 
aber deufelben nur im Wege des 
Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem? bezeichne 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe bei den für 
Militäranwärter nicht 
ausschließlich bestimmten 
Stellen, in welchem Um- 
fange * vorbehalten] 
  
Vezeichmung der Behörden, 
an welche die Bewerbungen 
zu uichter sind, wenn es nicht 
die Behörde selbst ist, bei 
welcher die Mestellung ge · 
wünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
1. 
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*“ 
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10 
#— 
— 
Rechnungsgehilfen, 
Bureaugehilfen, 
I. Ministerium des Grohherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten. 
1. Ministerium. 
Kanzleidiener. 
2. Eisenbahnverwaltung. 
m Bureaudiener, Pförtner, 
* Kanzlei= und Kassendiener, 
3. Schreibgehilfen (Kanzleige- 
hilfen), Kanzleiassistenten 
bei der Generaldirektion, 
nungsführer, 
Expediti- 
onsgehilfen, 
* Stationsaufseher, Sta- 
tionsvorsteher, 
Bureauassistenten bei den 
Bezirks= und Lokalstellen, 
Fahrkartendruckereigehilfen, 
Fahrkartendrucker, 
Magazinsausseher, 
*Magazinsmeister, 
Stationsmeister, 
Schaffner, 
Oberschaffner, 
meister, 
Wagenwärter, 
denten, 
*1 Zug- 
Wagenrevi- 
Bahn= und Weichenwärter. 
Rech- 
zur Hälste. 
  
Ministeriumdes Groß- 
herzoglichen Hauses 
und der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
#) Diejenigen Stellen, für 
welche die Befähigung 
durch Ablegung einer 
Prüfung nachzuweisen 
ist, sind mit einem # be- 
zeichnet. 
Generaldirektion der 
Staatseisenbahnen. 
  
  
 
	        
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