Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

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XXII. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe bei den für 
Militäranwärter nicht 
ausschließlich bestimmien 
Stellen, in welchem Um- 
fange daelhen. vorbehalten 
ind. 
Bezeichnung der Behörden, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, wenn es nicht 
die Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung ge- 
wünscht wird. 
  
13. 
14. 
— 
St 
— 
—– 
— 
S 
20. 
S 
2 
— 
2 
# 
— 
Fecht- und Reitlehrer, 
Diener der Akademie der 
bildenden Künste, der Alter- 
tumshalle, des Naturalien= 
kabinetts, der Hof= und Lan- 
desbibliothek, Heizer und 
Pförtner im Sammlungen- 
gebäude, 
. lKanzleidiener des Oberschul- 
rats und des Gewerbeschul- 
rats, 
mSchuldiener der Gymnasien, 
Progymnasien und Lehrer- 
Seminarien, 
Diener der Turulehrerbil= 
dungsanstalt, 
Schreibgehilfen und Kanzlei- 
gehilfen des Oberschulrats, 
Schreibgehilfen und Kanzlei- 
gehilfen des Gewerbeschul= 
rats, 
Kanzleidiener des Gewerbe- 
schulrats, 
Diener der Kunstgewerbe- 
schulen und der Baugewerke- 
schule, 
Aufseher der Kunstgewerbe- 
schulen. 
III. 
Diener der beiden Kammern 
der Ständeversammlung, 
  
  
  
  
Ministerium der 
Justiz, des Kultus 
und Unterrichts. 
Oberschulrat. 
Gewerbeschulrat. 
  
Ministerium des Innern. 
Ministerium 
Innern. 
  
des 
Bemerkungen.
	        
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