Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

196 XXII. 
Frageu: 
7. Ist die Aufnahme in die Anstalt dringlich 
und demgemäß ofortige fürsorgliche Zuf- 
nahme angezeigt und aus welchem Grunde? 
Ist der Kranke insbesondere akut erkrankt, heilbar 
und deshalb besonders behandlungsbedürftig? 
Oder sich oder anderen gefährlich, für die Schick- 
lichkeit anstößig, oder in Bezug auf Schutz, Auf- 
sicht, Verpflegung oder ärztlichen Beistand ver- 
wahrlost? 
Bestätigung der Aufnahmevereigenschaftung für 
die vorgeschlagene Anstalt und der Dringlichkeit 
der Aufnahme durch den Bezirksarzt auf Grund 
der vorstehenden Krankheitsgeschichte. 
Autworten: 
den. 190 
(Unterschrift) 
approbierter Arzt. 
Bezirksarzt. 
den., 190 
Großherzoglicher Bezirksarzt. 
  
Diuck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.
	        
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