Aulage V
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Zeuguiß.
Für das dem Gregor Kuhn von Furtwangen durch den Brand am 4. Oktober 1904 vollständig
zerstörte Wohnhaus (mit Oekonomietheilen) Haus Nr. 37 wurde durch Entscheidung Großherzoglichen
Verwaltungsraths der Gebäudeversicherungsanstalt vom 24. Oktober 1904 Nr. 6760 eine von der
Gebäudeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädizung von 2300 festgesetzt. Der Genannte hat auf
der Brandstätte einen Neuban begonnen, welcher dem abgebrannten Gebäude nach Wesen, Bestand und
Zweck entspricht und bis jetzt einen Kostenaufwand von 1 450 ./ verursacht hat, was zum Zwecke der
Auszahlung der ersten Hälfte der Entschädigung mit dem Anfügen beurkundet wird, daß der unterzeich-
nete Ortsbauschätzer bei dem Neubau in keiner Weise betheiligt ist.
Furtwangen, den 25. Mai 1905.
Der Ortsbauschätzer: 6#. S) Der Bürgermeister:
N. N. “ N. N
Rathsprot. Vr.
Wird Großherzoglichem Bezirksamt Triberg mit dem Antrag vorgelegt, die Auszahlung der ersten
Hälfte der Brandentschädigung an den Obengenannten veranlassen zu wollen.
Furtwangen, den 28. Mai 1905.
Der Gemeinderath:
N. N, Bürgermeister.
N. N., Rathschreiber.
2.
Zeugniß.
Für das dem Gregor Kuhn von Furtwangen durch den Brand am 4. Oktober 1904 vollständig
zerstörte Wohnhaus (mit Oekonomietheilen) Haus Nr. 37 wurde durch Entscheidung Großherzoglichen
Verwaltungsraths der Gebäudeversicherungsanstalt vom 24. Oktober 1904 Nr. 6760 eine von der
Gebändeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung von 2 300 festgesetzt. Der Genannte hat einen
Neubau von Stein mit Ziegeldach auf der Brandstätte hergestellt, welcher dem abgebrannten Gebände
nach Wesen, Bestand und Zweck entspricht, 15 m lang, 10 m tief, 1 m hoch bis zur Straßenhöhe, 5 m
hoch von da bis zum Dach und 6 m hoch von da bis zum First ist und einen Kostenaufwand von
2900 +∆ verursacht hat, was zum Zwecke der Anszahlung der letzten Hälfte der Entschädigung mit dem
Anfügen beurkundet wird, daß der unterzeichnete Bezirksbauschätzer bei dem Neubau in keiner Weise
betheiligt ist.
Furtwangen, den 6. Juli 1905.
Der Bezirksbanschätzer: (L S) Der Bürgermeister:
N. N. N. N.
Rathsprot Nr.
Wird Großherzoglichem. Bezirksamt Triberg mit dem Antrag vorgelegt, die Auszahlung der letzten
Hälfte der Brandentschädigung an den Obengenannten veranlassen zu wollen.
Furtwangen, den 9. Juli 1905.
Der Gemeinderath:
N. J., Bürgermeister. N. N., Rathschreiber.