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5.
Zengniß.
Dem Martin Asal von Todtnau wurde wegen des am 19. Juli 1904 ausgebrochenen Brandes
durch Entscheidung Großherzoglichen Verwaltungsraths der Gebäudeversicherungsanstalt vom 8. Dezember
1904 Nr. 6850 für das Haus Nr. 20 eine von der Gebäudeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung
festgesetzt, und zwar für:
das Wohnhaus Buchstabe a. von 2000 4.
die Scheuer mit Stall Buchstabe b. von 900 „
den Schweinstall Buchstabe c. von# 70 „
zusammen 2 870 4
Der Beschädigte hat an Stelle des zerstörten Wohnhauses und der Schener mit Stall Neubauten
begonnen, welche den zerstörten Gebäuden nach Wesen, Bestand und Zweck entsprechen, und zwar:
ein Wohnbaus 20 m lang, 15 m tief, 1 m hoch bis zur Straßenhöhe, 4 m hoch von da
an bis zum Dach, 6 m hoch von da an bis zum First, von Stein und mit Ziegeln gedeckt;
eine Scheuer mit Stall 15 m lang, 12 m tief, 1 m hoch bis zur Straßenhöhe, 4 m hoch
von da an bis zum Dach und 6 m hoch von da an bis zum First, von Steinriegel und mit
Ziegeln gedeckt.
Der Kostenaufwand beläuft sich bis jetzt:
für das Wohnhaus auf. 1 250 %.
für die Scheuer affff 500 „
Weiter hat Martin Asal an dem Schweinftall die beschädigten Theile vollkommen wiederhergestellt
und darauf die Summe von 96 verwendet, was zum Zwecke der Auszahlung der ersten Hälfte der
Entschädigung für das Wohnhaus und die Scheuer, sowie der ganzen Entschädigung für den Schweinestall
mit dem Anfügen beurkundet wird, daß der unterzeichnete Ortsbauschätzer weder bei den Neubauten, noch
bei der Wiederherstellung des Schweinstalles betheiligt ist.
Todtnau, den 15 August 1905.
Der Ortsbauschätzer: — Der Bürgermeister:
N J. 4 N. N.
Rathsprot. Nr.
Wird Großherzoglichem Bezirksamt Schönau mit dem Antrag vorgelegt, die Auszahlung der ersten
Hälfte der Brandentschädigung für Wohnhaus und Scheuer sowie der ganzen Entschädigung für den
Schweinestall an den Obengenannten veranlassen zu wollen.
Todtnau, den 18. August 1905.
Der Gemeinderath:
N. N, Bürgermeister.
N. N., Rathschreiber.