Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

Anlage VII 
(zu 8 57). 
Abtretungs-Urkunde. 
Geschehen zu Rußheim, den 4. Mai 1903. 
Vor dem unterzeichneten Bürgermeister erscheinen heute Jakob Werner von hier, welchem für 
die an seinem Brauereigebäude Haus Nr. 100 Buchstabe b. durch den Brand am 11. November 1902 
verursachte Beschädigung (für das durch den Brand am 11. November 1902 zerstörte Wohn= und Oekonomie- 
gebäude) von Großherzoglichem Verwaltungsrath der Gebäudeversicherungsanstalt mit Entscheidung vom 
25. Januar 1903 Nr. 7450 eine von der Gebäudeversicherungsanstalt zu zahlende Entschädigung von 
6u000 „K. zugesprochen worden ist, und Friedrich Hartmann von hier. 
Ersterer erklärt: Friedrich Hartmann hat mir zum Beginne meines Neubaues einen baaren 
Vorschuß von 1000 ∆ gemacht (für 1000 +6. Bauholz geliefert rc.). 
Ich trete demselben dafür in Gemäßheit des § 45 des Gebäudeversicherungsgesetzes von der 
mir gebührenden Brandentschädigung den Betrag von Eintausend Mark ab und bitte, diese Summe bei 
Zahlung der ersten (zweiten) Hälfte der Entschädigung statt an mich an Friedrich Hartmann 
abzutragen. 
Jakob Werner. 
Friedrich Hartmann. 
Vorstehende Verhandlung wird mit dem Anfügen beurkundet, daß man sich von der Richtigkeit des 
Vorschusses (der geschehenen Holzlieferung) überzeugt hat. 
Der Bürgermeister: 
(L. S.) N. J.
	        
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