68 III.
a. für jedes Rnnd. M 50 3J
b.,,»Kalb·........................ ——,,30»
c.»»Schwein......... ——»30,,
d»»Schaf......................... —-»30»
e.,,jede53ieqe........................ —-»30»
f»IedesZIcklem........................ »20»
3.Furd1eBesch-1uetnqefuhrtenFleischessurjelOKtlogramm... ,,30»
furjedewettekeangefangene10KllogkammderselbenGattung.... »10,,
4.FurdieAusftellunqetnerBeschemlgnug..·........... 20
Neben den unter 1 bis 4 bestimmten Gebühren hat der Beschauer, wenn die
Beschau an einem mehr als 2 Kilometer von seiner Wohnung entfernten Orte vorzu-
nehmen ist, für jedes begonnene weitere Kilometer des Hin= und Rückweges eine
Ganggebühr von je 20 JF anzusprechen.
B. Für Tierärzte:
5. Für die Beschau eines Tieres des Pferdegeschlechts vor und nach der
Schlachtung............................ 2 + — 9
6. Für die Beschau eines Hundes vor und nach der Schlachtung 1 „
7. Für die Wiederholung der Beschau eines Tieres des Pferdegeschlechts
im lebenden Zustnd 1 „ —„
8. Für die Wiederholung der Beschau eines Hundes im lebenden Zustand — „, 50
9. Für die Beschau eines im lebenden Zustand krank befundenen Tieres
vor und nach der Schlachtung zusammen:
a. für jedes NRnndd 2 40.
b.»»Kalb.........·........... l» .
c. „ „ Scdhden 1 „ — „
d. „ Schaf ....................... 1 „ — „
e. „ jede —D.ö , 1. —„
f.#, jedes Zickllllen . . ... — „ 50 „,
10. Für die Beschau eines nach dem Schlachten krank befundenen Tieres:
#u. für jedes Rind 1 K. 50 „
b.»»Kalb......................... 70,,
c.«»Schwein....................... »70,,
d.»»Schaf............··.....·.... .,70»
e.»jedeieqe. »70»
f»jedessztcklem.....................·.. .,30,,
11FurAusstellnnqetnerBeschecmgnng.........·.......
Die Entschädigung für Reisekosten des außerhalb der Gemeinde wohnenden lierirztlichen
Beschauers ist der Vereinbarung zwischen Gemeinde und Tierarzt überlassen.