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14.
V
0.
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XIV.
nach ihren eigenen Angaben?
nach Anschauung des Gemeinderats?
Welche Einkünfte beziehen dieselben
a. aus Grundstücken und Gebäuden, Grund-
rechten, Grundgefällen, beziehungsweise aus
landwirtschaftlichem Betrieb?
b. aus Gewerbe= oder Handelsbetrieben?
c. aus Kapitalvermögen, Renten und anderen
dergleichen Bezügen?
d. aus öffentlichem oder privatem Dienst-
verhältnis oder einer sonstigen — nicht
schon unter a und b begriffenen — Art
gewinnbringender Beschäftigung?
Welche Schulden und sonstige Lasten ruhen auf
den unter Ziffer 9 aufgeführten Einkünften?
Wie hoch belaufen sich die gesamten jährlichen
Reineinkünfte (Ziffer 9 nach Abzug von Ziffer 10)2
Mit welchem Anschlag ist das Vermögen be-
ziehungsweise Einkommen veraulagt zur
a. Grund= und Häusersteuer?
b. Gewerbesteuer?
. Kapitalrentensteuer?
d. Einkommensteuer?
Sind noch weitere Kinder vorhanden und in
welchem Alter?
Sind nicht vollsinnige darunter?
Sind oder waren dieselben in einer Erziehungs-
anstalt untergebracht und in welcher?
Wenn der Aufwand im vollen Betrag weder
aus dem eigenen Vermögen des Kindes noch
aus demjenigen dritter Personen gedeckt werden
kann:
in welcher Gemeinde hatte das Kind am 1. Mai
des Jahres, in welchem es das Alter der Volks-
schulpflicht erreichte, seinen Aufenthalt?