Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

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14. 
V 
0. 
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* 
XIV. 
nach ihren eigenen Angaben? 
nach Anschauung des Gemeinderats? 
Welche Einkünfte beziehen dieselben 
a. aus Grundstücken und Gebäuden, Grund- 
rechten, Grundgefällen, beziehungsweise aus 
landwirtschaftlichem Betrieb? 
b. aus Gewerbe= oder Handelsbetrieben? 
c. aus Kapitalvermögen, Renten und anderen 
dergleichen Bezügen? 
d. aus öffentlichem oder privatem Dienst- 
verhältnis oder einer sonstigen — nicht 
schon unter a und b begriffenen — Art 
gewinnbringender Beschäftigung? 
Welche Schulden und sonstige Lasten ruhen auf 
den unter Ziffer 9 aufgeführten Einkünften? 
Wie hoch belaufen sich die gesamten jährlichen 
Reineinkünfte (Ziffer 9 nach Abzug von Ziffer 10)2 
Mit welchem Anschlag ist das Vermögen be- 
ziehungsweise Einkommen veraulagt zur 
a. Grund= und Häusersteuer? 
b. Gewerbesteuer? 
. Kapitalrentensteuer? 
d. Einkommensteuer? 
Sind noch weitere Kinder vorhanden und in 
welchem Alter? 
Sind nicht vollsinnige darunter? 
Sind oder waren dieselben in einer Erziehungs- 
anstalt untergebracht und in welcher? 
Wenn der Aufwand im vollen Betrag weder 
aus dem eigenen Vermögen des Kindes noch 
aus demjenigen dritter Personen gedeckt werden 
kann: 
in welcher Gemeinde hatte das Kind am 1. Mai 
des Jahres, in welchem es das Alter der Volks- 
schulpflicht erreichte, seinen Aufenthalt?
	        
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